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RECHT/576: Härtere Strafen für illegale Autorennen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 29. November 2016

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Härtere Strafen für illegale Autorennen


Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:

In ganz Deutschland gibt es zunehmend Fälle von illegalen Kraftfahrzeugrennen, bei denen Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt werden. Die Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz unterstützt einstimmig einen von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen initiierten Gesetzentwurf des Bundesrates, der ein deutlich höheres Strafmaß bei der Teilnahme an illegalen Autorennen vorsieht.

"Wer mit überhöhter Geschwindigkeit mitten durch die Stadt rast, nimmt vorsätzlich die Verletzung oder den Tod von Unbeteiligten in Kauf. Allein in Nordrhein-Westfalen gab es im vergangenen Jahr 230 illegale Autorennen mit teils tödlichen Folgen. Durch ein angemessen hohes Strafmaß wollen wir ein abschreckendes Signal in Richtung der Raser schicken. Denn Raserei ist russisches Roulette, der Einsatz ist eben nur das Leben der anderen. Wir wollen daher die Täter aus dem Verkehr ziehen, bevor andere Verkehrsteilnehmer getötet oder verletzt werden. Junge Männer, die sich auf unseren Straßen Rennen liefern, schreckt ein Bußgeld von 400 Euro und ein Monat Führerscheinverbot nicht ab. Das zeigen die Toten und Verletzten auf unseren Straßen, die jedes Jahr illegalen Autorennen zum Opfer fallen. PS-Junkies, die Rennen fahren, müssen deshalb künftig harte Konsequenzen spüren.

Der Gesetzentwurf von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty sieht vor, dass schon die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann. Kommt es infolge eines illegalen Autorennens zu einem Unfall, bei dem Unbeteiligte verletzt oder getötet werden, soll der Strafrahmen künftig auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren angehoben werden. Auch der langfristige Entzug des Führerscheins oder die Einbehaltung des Fahrzeugs kommen als Strafe in Frage. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 23. September 2016 einstimmig verabschiedet. Er liegt nun dem Deutschen Bundestag vor. Wir setzen uns für eine zügige Aufsetzung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs ein, um eine möglichst große Abschreckungswirkung auf die Teilnehmer illegaler Autorennen zu entfalten."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 740 vom 29. November 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2016

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