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RECHT/591: Leichtfertiges Zerstören streng geschützter Arten wird endlich strafbar


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 9. März 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Besserer Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Das leichtfertige Töten oder Zerstören streng geschützter Arten wird endlich strafbar. Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf.

"Wilderei und illegaler Wildtierhandel nehmen leider ebenso zu wie die Zerstörung und Entnahme von wild lebenden geschützten Pflanzen- und Tierarten. All dies ist eine massive Bedrohung für den Artenschutz. Es ist deshalb richtig und gut, dass wir im Bundesnaturschutzgesetz regeln, dass das leichtfertige Töten und Zerstören von streng geschützten wild lebenden Tieren oder geschützten seltenen Pflanzenarten künftig strafbar ist.

Nach geltendem Recht sind Tötung und Zerstörung nur bei Vorsatz oder als sogenannte Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination strafbar. Nicht strafbar ist es dagegen, wenn der Täter fahrlässig ein Tier oder eine Pflanze einer besonders oder streng geschützten Art tötet oder zerstört. Diese Schutzlücke schließen wir nun. Täter können sich künftig nicht mehr damit herausreden, sie hätten nichts vom Artenschutz gewusst."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 111 vom 9. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2017

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