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RECHT/596: Rehabilitierung Homosexueller - endlich Wiedergutmachung für Betroffene


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 22. März 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Rehabilitierung Homosexueller: endlich Wiedergutmachung für die Betroffenen


Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende,
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der aufgrund des früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilten Personen beschlossen. Der Entwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile steht den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag zu.

"Die Besonderheit der Verurteilungen nach Paragraf 175 StGB besteht darin, dass das strafrechtlich sanktionierte Verhalten ausschließlich an die sexuelle Orientierung der Betroffenen anknüpfte. Deshalb sind diese Verurteilungen nach heutigem Verständnis grob verfassungswidrig. Gleichwohl mussten die Betroffenen jahrzehntelang mit dem Makel einer strafrechtlichen Verurteilung leben.

Die vorgesehene Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es wird endlich klargestellt, dass Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen gegen grundlegende Wertentscheidungen der Verfassung verstoßen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit langem für die längst überfällige Rehabilitierung der Betroffenen eingesetzt. Deswegen freuen wir uns, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen und schwierigen Verhandlungen seine Blockadehaltung aufgegeben hat und die Betroffenen endlich die Wiedergutmachung erhalten, auf die sie seit langer Zeit warten. Um eine schnellere Verabschiedung zu ermöglichen, würde die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf gerne als Paralleleinbringung ins Parlament bringen. Leider weigert sich die Union, eine Paralleleinbringung mitzutragen.

Der nächste große Schritt auf dem Weg ist für die SPD-Bundestagsfraktion die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Wir hoffen, dass wir auch bei diesem Thema möglichst noch in dieser Legislaturperiode eine vollständige Gleichstellung für homosexuelle Paare erreichen können."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 143 vom 22. März 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2017

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