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RECHT/615: Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1. Juni 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Fritz Felgentreu, zuständiger Berichterstatter:

Der Deutsche Bundestag wird heute Abend das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschließen. Zum Schutz der Kinder können künftig in Deutschland keine Kinderehen mehr geschlossen werden. Bereits geschlossene Kinderehen werden durch gerichtliche Entscheidung grundsätzlich aufgehoben.

"Kinder gehören nicht vor den Traualtar, sondern in die Schule. Wenn Kinder zu früh heiraten, können ihr Wohl und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigt werden. Deshalb wird mit dem Gesetzentwurf das Ehemündigkeitsalter für in Deutschland geschlossene Ehen ausnahmslos auf 18 Jahre heraufgesetzt. In Deutschland können damit keine Kinderehen von unter 18Jährigen geschlossen werden.

Ehen, bei denen ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, sind künftig automatisch nichtig. Ein Aufhebungsverfahren ist dazu nicht erforderlich. Ehen, bei denen ein Ehepartner das 16. Lebensjahr vollendet hat und noch keine 18 Jahre alt ist, sind künftig durch gerichtliche Entscheidung aufzuheben. Neu ist, dass die Jugendämter in diesen Fällen zwingend einen Antrag auf Aufhebung der Ehe beim Familiengericht stellen müssen. Diese Regelung stellt den Kompromiss zwischen den Befürwortern der Aufhebungslösung und jenen der Nichtigkeitslösung dar. Die Grundsätze gelten auch, wenn die Ehe nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurde.

Damit stellen wir sicher, dass künftig ausnahmslos alle Kinderehen gerichtlich überprüft und regelmäßig aufgehoben werden. Von der Aufhebung kann nur in ganz engen Ausnahmefällen abgesehen werden, beispielsweise dann, wenn die Ehe durch die mittlerweile volljährigen Ehegatten bestätigt wird.

Weil auch religiöse Trauungen insbesondere für minderjährige Mädchen einen Bindungsdruck erzeugen, führen wir das Voraustrauungsverbot wieder ein. Wer Minderjährige traut, ohne dass zuvor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro rechnen."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 317 vom 1. Juni 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2017

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