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SOZIALES/1716: SPD begrüßt Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 29. Februar 2012

AG Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Beschwerderecht für Kinder


Anläßlich der Zeichnung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer:

Die SPD-Fraktion steht für starke Kinderrechte im In- und Ausland. Deshalb begrüßt sie, daß Deutschland gestern in Genf als einer der ersten Staaten das Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention gezeichnet hat. Dieses Zusatzprotokoll eröffnet Kindern ein Beschwerdeverfahren vor dem UN-Ausschuß für die Rechte des Kindes, wenn alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft sind. Nun geht es darum, daß Deutschland das Zusatzprotokoll so rasch wie möglich ratifiziert. Erst wenn zehn Staaten dies getan haben, kann der Vertrag in Kraft treten.

Aus menschenrechtlicher Sicht sind Beschwerdeverfahren ein großer Schritt für die Durchsetzung und Weiterentwicklung eines wirksamen Menschenrechtsschutzes. Deshalb haben wir uns von Anbeginn für die Erarbeitung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention eingesetzt. Ein solches Beschwerdeverfahren liegt seit Herbst 2009 auch für den UN-Sozialpakt vor. Zum wiederholten Mal fordern wir heute die Bundesregierung auf, endlich auch dieses Zusatzprotokoll zu zeichnen und zu ratifizieren.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 196 vom 29. Februar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2012