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SOZIALES/1786: Regelsätze müssen neu ermittelt werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. April 2012

AG Arbeit und Soziales

Regelsätze müssen neu ermittelt werden



Zu der Entscheidung der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin zur Höhe der Regelbedarfe erklären die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zuständige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:

Die gestrige Entscheidung, wonach die Höhe der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (und damit auch der Sozialhilfe) zu niedrig ausfällt, weil die Regelsätze nach einem fehlerhaften beziehungsweise willkürlichen Verfahren ermittelt worden sind, bestätigt die Position der SPD-Bundestagsfraktion. Wir haben bereits frühzeitig nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 9. Februar 2010 eindeutig die Anforderungen an die Ermittlung und Bemessung der Regelbedarfe definiert.

Im Zentrum unserer Kritik standen dabei die folgende Punkte:

- Die willkürliche Größe der Referenzgruppen (die untersten 20‍ ‍Prozent der nach der Höhe der Einkommen geschichteten Haushalte bei Familien, hingegen nur die untersten 15 Prozent bei Einpersonenhaushalten) als statistische Grundlage zur Ermittlung der Verbrauchsausgaben;

- die nicht erfolgte Bereinigung der statistischen Basis um Personen, die existenzsichernde Leistungen beziehen, so daß auch 'Aufstocker' in die Datenbasis mit ein gehen, und es damit zu Zirkelschlüssen kommt;

- der Verzicht auf die - vom Bundesverfassungsgericht explizit geforderte - Berücksichtigung verdeckter Armut in der Datenbasis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe;

- die willkürliche Nichtberücksichtigung einzelner Verbrauchspositionen als regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben.

Genau diese Punkte hat die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin nun moniert, wobei sie sich zudem auf die Kritik der sozialpolitischen Fachwelt stützen kann.

Sollte es nun dazu kommen, daß das Bundesverfassungsgericht erneut das Zustandekommen und die Höhe der Regelbedarfe für verfassungswirdrig erklärt, so trägt dafür allein die schwarz-gelbe Koalition Angela Merkels die Verantwortung.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, zu einem 'Runden Tisch' mit Verbänden, ExpertInnen und allen im Bundestag vertretenen Parteien einzuladen, um ein Konzept zu entwickeln, nach welchem Verfahren und nach welchen Kriterien die Regelbedarfe dauerhaft zu ermitteln sind.

Angesichts der Tatsache, daß die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe der Existenzsicherung von Menschen dienen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können, ist es ein unerträglicher Zustand, daß sie sich nicht auf ein transparentes und sicheres Verfahren verlassen können.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 480 vom 26. April 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2012