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SOZIALES/1789: Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgelds ist zu bezweifeln


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. April 2012

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgelds ist zu bezweifeln



Anläßlich der Meldung, das Bundesjustizministerium bezweifele die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgelds, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler:

Die SPD-Bundestagsfraktion teilt die Bedenken des Bundesjustizministeriums an der Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgelds. Es verstößt gegen das Nichteinmischungsgebot des Staates in Fragen der Familienorganisation, es steht im Widerspruch zum Gleichheitssatz sowie zum staatlichen Gleichstellungsgebot. Das zeigen die vorliegenden Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ute Sacksofsky und Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms:

1.‍ ‍Das Betreuungsgeld schafft einen Anreiz für Eltern, ihr Kind nicht in eine Kita zu geben. Damit verletzt die Bundesregierung das Gebot, daß - nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz - die Ausgestaltung der Kinderbetreuung Angelegenheit der Eltern ist und der Staat sich in solche Fragen nicht einzumischen hat.

2.‍ ‍Wenn der Staat nur bestimmte Familien fördern will, verstößt das gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes nach Artikel 3. Absatz 1. Eine Abweichung davon muß zwingend gut begründet sein - eine Anforderung, die das Betreuunsgeld nicht erfüllt.

3.‍ ‍Außerdem setzt das Betreuungsgeld einen Anreiz für Frauen, längere Zeit aus dem Erwerbsleben auszusteigen und damit mittelbar schlechtere Berufs- und Verdienstchancen in Kauf zu nehmen. Das steht im Widerspruch zum Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2: Danach ist der Staat verpflichtet, Gleichberechtigung nicht nur auf dem Papier zu verwirklichen, sondern tatsächlich durchzusetzen.Das Betreuungsgeld ist eine bildungspolitische Katastrophe, ein gleichstellungspolitischer Irrweg und eine Verschwendung von wertvollen Steuermilliarden, die beim Kitaausbau fehlen. Wenn diese Koalition so unverantwortlich ist, das Betreuungsgeld - trotz massiver Widerstände aus allen gesellschaftlichen Bereichen - tatsächlich einzuführen, sind wir sehr zuversichtlich, daß der Unsinn spätestens in Karlsruhe gestoppt wird.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 487 vom 27. April 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2012