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SOZIALES/2210: Elke Ferner zum internationalen Aktions- und Gedenktag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.


SPD-Pressemitteilung vom 25. November 2013

Elke Ferner: Frauen vor Gewalt schützen, Vergewaltigungen strafrechtlich stärker ahnden



Anlässlich des internationalen Aktions- und Gedenktags gegen Gewalt an Frauen am 25. November erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, Elke Ferner, MdB:

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) kämpft entschieden gegen jede Form der Gewalt an Frauen und setzt sich für besseren Schutz der Opfer ein. Denn es ist noch immer traurige Realität, dass rund 40 Prozent aller Frauen in Deutschland in Ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durchleben müssen. Weltweit werden sogar bis zu 60 Prozent der weiblichen Bevölkerung in ihrem Leben Opfer von Gewalt.

Dabei hat Gewalt gegen Frauen viele hässliche Gesichter. Häusliche und sexualisierte Gewalt sind dabei besonders weit verbreitet. Jede fünfte Frau wird weltweit im Laufe ihres Lebens Opfer einer (versuchten) Vergewaltigung.

Zusammen mit Terre des Femmes gilt daher in diesem Jahr unsere besondere Aufmerksamkeit den Opfern von Vergewaltigung. Laut Terres de Femmes wird in Deutschland circa alle 3 Minuten eine Frau vergewaltigt. Wir können nicht hinnehmen, dass von diesen ca. 160 000 Vergewaltigungen nur etwa 5 Prozent aller Fälle vor Gericht landen und letztlich nur 1 040 Vergewaltiger am Ende tatsächlich verurteilt werden.

Es ist deshalb notwendig, dass wir die bislang lückenhafte Strafgesetzgebung bei Vergewaltigung überarbeiten. Denn Vergewaltigung muss strafrechtliche Konsequenzen haben, sobald eine Frau "Nein" zu einer sexuellen Handlung sagt - unabhängig davon, ob man ihr vorher mit dem Leben gedroht oder zusätzlich physische Gewalt angetan hat. "Nein heißt Nein" und die Missachtung dieser klaren Ansage bedeutet Vergewaltigung, da ist sich die ASF mit Terre des Femmes einig!

Auch der Opferschutz der von Vergewaltigung betroffenen Frauen muss verbessert werden. Dazu gehören eine flächendeckende und bedarfsgerechte psychosoziale Beratung und Begleitung der Frauen im Strafprozessverfahren ebenso wie die Verstetigung der Finanzierung für Frauenhäuser und die bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung von Beratungsstellen. Diese Forderungen haben wir auch in den Koalitionsverhandlungen klar zum Ausdruck gebracht. Anders als die Union hat die SPD außerdem einen Aktionsplan III der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie einen Rechtsanspruch für von Gewalt betroffene Frauen gefordert.

Am Ende müssen vor allem CDU und CSU beweisen, wie ernst auch ihnen der Kampf gegen Gewalt an Frauen und der Schutz von Gewaltopfern wirklich ist.

Die ASF wird jedenfalls über diese Koalitionsverhandlungen hinaus allen Formen der Gewalt gegen Frauen vehement die rote Karte zeigen und effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt, für eine bessere strafrechtliche Ahndung und für besseren Opferschutz einfordern.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 643/13 vom 25. November 2013
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2013