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SOZIALES/2285: Inklusion von Menschen mit Behinderung wird durch Bundesteilhabegesetz verbessert


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 2. Mai 2014

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Inklusion von Menschen mit Behinderung wird durch Bundesteilhabegesetz verbessert



Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Zum "Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" am 5. Mai werden viele Menschen mit und ohne Behinderungen auf der zentralen Veranstaltung in Berlin auf die Straße gehen. Sie werden ihre Stimme für Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen am Leben mitten in der Gesellschaft erheben. Wir unterstützen diese Forderungen. Deshalb wollen wir in dieser Legislaturperiode die Eingliederungshilfe mit dem Bundesteilhabegesetz zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Ziel ist es dabei, Menschen mit Behinderungen eine v**erbesserte gesellschaftliche Teilhabe und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen*.

"Mit dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes vor 40 Jahren und dem SGB IX im Jahr 2001 haben SPD-geführte Bundesregierungen Meilensteine in der Politik für Menschen mit Behinderungen geschaffen, die den Weg zur Inklusion und vollständiger Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft ebneten. Diesen Weg wird die SPD-Bundestagsfraktion in der Großen Koalition mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiter gehen.

Wir setzen uns dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderungen aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden. Sie sollen im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention endlich ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für uns, dass die Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert gestaltet und aus der Sozialhilfe herausgelöst werden. Somit gehört die Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf den Prüfstand. Denn Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden.

Für die vollständige Teilhabe behinderter Menschen am Leben ist auch die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zentral. Sie ermöglicht Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Doch gerade in diesem Bereich sind die Barrieren besonders hoch. Um das zu ändern, wollen wir die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen stärken und Arbeitgeber weiterhin für die Potentiale von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren. Zudem muss für Werkstattbeschäftigte der Übergang zum ersten Arbeitsmarkt erleichtert aber auch Rückkehrmöglichkeiten in die Werkstätten garantiert werden. Das neue Bundesteilhabegesetz muss die vollständige Wahlfreiheit zwischen einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und einer Beschäftigung in einer Werkstatt von Beginn an sicherstellen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 235 vom 2. Mai 2014
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2014