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SOZIALES/2324: SPD hält Wort - Stabile Zukunft der Künstlersozialversicherung


SPD-Pressemitteilung vom 1. Juli 2014

SPD hält Wort: Stabile Zukunft der Künstlersozialversicherung



Anlässlich des anstehenden Beschlusses des Deutschen Bundestages zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung erklären der stellvertretende SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel und Wolfgang Thierse, Vorsitzender des Kulturforums der Sozialdemokratie:

Die SPD hält Wort! Seit vielen Jahren setzen wir uns für die Stärkung der Künstlersozialversicherung ein. Mit dem bevorstehenden Beschluss heute Abend im Bundestag halten wir uns an unser Versprechen und sichern fast 180.000 Kulturschaffenden und Künstlern über die Künstlersozialkasse eine soziale Absicherung.

Das Gesetz schafft Abgabegerechtigkeit und ermöglicht es, den Beitrag stabil zu halten. Die SPD, insbesondere Arbeitsministerin Andrea Nahles, hat dieses Thema gleich zu Beginn ihrer Amtszeit angepackt. Erfolgreich haben wir uns dafür eingesetzt, dass künftig fast alle Unternehmen, die künstlerische und kreative Leistungen in Anspruch nehmen, vom Prüfverfahren der Rentenversicherung erfasst werden. Zudem werden die Unternehmen besser über die Künstlersozialabgabe informiert. Eine wichtige Vereinfachung stellt die neue Bagatellgrenze für kleine Betriebe dar. Sie müssen bis zu einer Auftragssumme von 450 Euro pro Jahr keine Abgabe an die Künstlersozialkasse entrichten, was den bürokratischen Aufwand enorm verringert.

Die Künstlersozialversicherung wird solidarisch von Kulturschaffenden, Verwertern von Kultur und dem Bund getragen. Sie sichert sie im Krankheits- und Pflegefall ab und verschafft Künstlern und Publizisten eine Rente. In den vergangenen Jahren war die Künstlersozialkasse stark gefährdet. Der stetig wachsende Abgabesatz, die mangelhafte Durchsetzung der Abgabepflicht bei den Verwertern und die starke Lobby auf der Arbeitgeberseite stellten eine Bedrohung dieser wichtigen Säule der sozialen Absicherung für Künstler und Kreative dar. Dieser Entwicklung treten wir mit dem neuen Gesetz entgegen. Damit erfüllt die SPD ein weiteres Wahlversprechen.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 237/14 vom 3. Juli 2014
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2014