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SOZIALES/2432: Grundgesetz ist keine Hürde für die Ehe für alle!


SPD-Pressemitteilung vom 15. Juni 2014

Dittmar: Grundgesetz ist keine Hürde für die Ehe für alle!


Zu dem heute veröffentlichten Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) zur Verfassungsmäßigkeit einer einfachgesetzlichen Regelung zur "Öffnung der Ehe" erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:

Einer Verfassungsänderung bedarf es nicht. Das Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung hat unsere Auffassung bestätigt, dass eine einfachgesetzliche Regelung zur "Öffnung der Ehe" ausreicht. Wir brauchen nur den politischen Willen!

Der Ehebegriff des Grundgesetzes ist offen gestaltet und kann dadurch auch den gesellschaftlichen Wandel nachvollziehen. Und er sieht gerade nicht die Verschiedengeschlechtlichkeit vor. Eine einfachgesetzliche Regelung ist somit - ohne dass es einer Verfassungsänderung bedarf - möglich.

2/3 der Deutschen haben sich laut Umfrage für die Öffnung der Ehe ausgesprochen. CDU/CSU müssen diese gesellschaftliche Realität endlich akzeptieren - bevor sie erneut durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen werden, diese Realität anzuerkennen. Das Grundgesetz ist keine Ausrede mehr für eine Blockade!

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 124/15 vom 16. Juni 2015
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2015

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