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SOZIALES/2547: Rentenangleichung ist gesamtstaatliche Aufgabe


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. Juli 2016

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Rentenangleichung ist gesamtstaatliche Aufgabe - Finanzierung muss über Bundeshaushalt erfolgen


Daniela Kolbe, zuständige Berichterstatterin:

Presseberichten zufolge hat Finanzminister Schäuble den Gesetzentwurf zur Rentenangleichung gestoppt. Die SPD-Fraktion ist irritiert über dieses Verhalten und fordert Umsetzung des Koalitionsvertrages.

"Über 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution ist es höchste Zeit, dass im Rentenrecht der Grundsatz "Gleiches Recht für alle" gilt. Dieses Ziel wurde bereits im Einigungsvertrag festgeschrieben. Die Angleichung der Rentenwerte ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist daher nur folgerichtig, diesen historischen Schritt zur sozialen Einheit des Landes aus Steuermitteln zu finanzieren und die Kosten nicht allein den derzeitigen Beitragszahlern aufzubürden.

Die ostdeutschen Rentner und viele ostdeutsche Arbeitnehmer werden von der Umsetzung der Reform profitieren. Sie haben kein Verständnis für Schäubles Blockade. Sie erwarten endlich Gleichbehandlung im Rentenrecht. Wir als SPD stehen zur Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Angleichung bis 2020 umzusetzen.

Wir erwarten, dass sich der Finanzminister und seine Fraktion vertragstreu verhalten. Wir gehen davon aus, dass die Bundeskanzlerin zu ihrem Wort steht und Andrea Nahles bei der Umsetzung des Vorhabens unterstützt. Die SPD-Fraktion ist bereit, das vorgelegte Gesetz so schnell wie möglich im Bundestag zu beraten und zu beschließen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 463 vom 28. Juli 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juli 2016

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