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VERKEHR/742: Schuldfrage kann nicht an Fahrradhelm festgemacht werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 17. Juni 2014

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Schuldfrage kann nicht an Fahrradhelm festgemacht werden



Birgit Kömpel, zuständige Berichterstatterin:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei einem unverschuldeten Unfall für Radfahrer auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz besteht, wenn sie keinen Schutzhelm getragen haben.

"Das Urteil des Bundesgerichtshofes, dass Radfahrer ohne Helm vollen Anspruch auf Schadenersatz haben, ist zu begrüßen. Man kann ohne gesetzliche Helmpflicht niemandem eine Teilschuld zusprechen, bloß weil kein Helm getragen wurde. Eine andere Entscheidung des Bundesgerichtshofes hätte womöglich eine unübersehbare Vielzahl von weiteren Regelungen in anderen Bereichen nach sich gezogen. Beispielsweise könnten von solch einer Regelung auch Quadfahrer betroffen sein, denen unabhängig vom Unfallhergang eine Teilschuld aufgrund eines fehlenden Überrollbügels zugesprochen werden könnte.

Von der Einführung einer gesetzlichen Helmpflicht für Radfahrer sieht die SPD gegenwärtig ab. Das Urteil unterstreicht die Politik der Freiwilligkeit. Das Tragen eines Helmes sollte man den Menschen nicht per Gerichtsurteil verordnen. Wir wünschen uns, dass so viele Radfahrer wie möglich einen Helm tragen und appellieren an deren Vernunft und Verantwortungsgefühl."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 381 vom 17. Juni 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2014