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WIRTSCHAFT/2249: Expertenanhörung stärkt Hinweisgeberschutzgesetz der SPD


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 7. März 2012

AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Expertenanhörung stärkt Hinweisgeberschutzgesetz der SPD


Anläßlich der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD Bundestagsfraktion "Hinweisgeberschutzgesetz" erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuß Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kerstin Tack:

Der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower) ist in Deutschland nicht ausreichend. Dies bestätigten die Experten bei der öffentlichen Anhörung.

Für Beschäftigte, die in ihren Unternehmen, Behörden oder Organisationen Mißstände oder gar kriminelle Handlungen aufdecken, ist eine gesetzliche Lösung dringend nötig, denn die derzeitige Rechtslage ist völlig unzureichend. Mutige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlieren in der Regel ihren Arbeitsplatz oder erleiden Nachteile, obwohl die aufgedeckten Mißstände dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.

Der vorgelegte Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion bietet für diese Beschäftigten die weitreichendste Lösung. Kündigungen oder Benachteiligungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für berechtigte Hinweise sollten demnach künftig verboten sein. Auch Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht werden festgeschrieben.

Die Bundesregierung bleibt tatenlos und sieht bisher keinen Anlaß zu Gesetzesänderungen. Die Ergebnisse der Anhörung zeigen jedoch, daß ein Umdenken nötig ist.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 248 vom 7. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2012