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WIRTSCHAFT/2441: 30 Jahre Bundeskleingartengesetz - Schutz und Hilfen für die "grünen Oasen" nötig


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. Juni 2013

Arbeitsgruppen: Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Kommunalpolitik

30 Jahre Bundeskleingartengesetz: Schutz und Hilfen für die "grünen Oasen" nötig



Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Bundeskleingartengesetz und der Vorlage einer Studie durch den Bundesbauminister erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker: Vor 30 Jahren trat das Bundeskleingartengesetz in Kraft. Es bildet den gesetzlichen Rahmen für die Millionen deutscher Kleingärten, die wichtige soziale, ökologische und städtebauliche Funktionen haben. Die Möglichkeit zur naturnahen Erholung inmitten oder am Rande der Stadt, der Anbau von eigenem Obst und Gemüse, die Beschäftigung mit ökologischen Themen und die Geselligkeit des Vereinslebens machen Kleingärten bis heute attraktiv.

Die heute vom Bundesbauminister dem Bundestag vorgelegte Kleingartenstudie belegt: Auch die Schrebergartenidylle bleibt von aktuellen Trends wie dem demographischen Wandel und der städtebaulichen Verdichtung nicht verschont.

Schon heute weisen Kleingartenanlagen in strukturschwachen Regionen und Gebieten mit schrumpfender Bevölkerung hohe Leerstandsquoten auf. Vielfach finden Kleingärtner keine Nachpächter mehr, oft ist der ursprüngliche Pächter verstorben oder unauffindbar. Folge: Die Kosten für die bei Pachtende gesetzlich vorgeschriebene Beräumung des Grundstücks müssen von den Vereinen übernommen werden, deren Mitglieder damit vielfach überfordert sind.

Auf der anderen Seite gibt es für Kleingärten in Ballungsgebieten immer noch Wartelisten. Zugleich geraten Kleingärten hier immer stärker in den Fokus von Immobilienspekulationen, weil die Gelände oft in begehrten Lagen für den Wohnungsbau liegen.

Die Politik muss sich diesen Herausforderungen stellen. 30 Jahre nach Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes muss sowohl die Leerstandsproblematik als auch der Schutz von Kleingärten im urbanen Raum stärker in den Fokus genommen werden. Dazu gehört vor allem, dass die Deckelung der Pacht, an der von Grundstückseigentümern zunehmend gerüttelt wird, aus sozialen Gründen erhalten bleibt.

In der nächsten Legislaturperiode muss aber auch über sinnvolle Regelungen nachgedacht werden, die einen sozialverträglichen Rückbau nicht mehr benötigter Kleingärten in strukturschwachen Gebieten ermöglichen. In den Städten muss dagegen der Erhalt von Kleingartenanlagen Priorität haben. Da, wo in Ballungsräumen unvermeidliche städtebauliche Gründe für eine Aufgabe von Kleingärten sprechen, muss für Ersatz und Ausgleich gesorgt werden. Dabei könnten Ausgleichsmaßnahmen auch den Rückbau von Anlagen in Schrumpfungsregionen unterstützen, und so Härten für die betroffenen Vereine lindern helfen. Die Ausgestaltung solcher Regelungen gehört für die SPD auf die Tagesordnung des nächsten Bundestages, damit Kleingärten auch in den kommenden 30 Jahren ihre Funktion erfüllen können.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 777 vom 26. Juni 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013