Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

WIRTSCHAFT/2442: Bundesregierung darf Kürzung der regionalen Wirtschaftsförderung nicht akzeptieren


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Juni 2013

Arbeitsgruppe: Wirtschaft und Technologie

Bundesregierung darf Kürzung der GRW-Wirtschaftsförderung nicht akzeptieren



Zu den Kürzungen bei der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) erklären die zuständigen Berichterstatterinnen der SPD-Bundestagsfraktion Doris Barnett und Andrea Wicklein:

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die von der EU-Kommission verabschiedeten Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (Regionalleitlinien) auf politischer Ebene in Brüssel zu thematisieren und auf die Folgen für strukturschwache Gebiete hinzuweisen. Die bisher sehr erfolgreiche GRW-Regionalförderung darf nicht gekürzt werden.

Auch die aktuellen Höchstfördergebiete, gerade in den neuen Bundesländern, dürfen nicht wegfallen. Da die EU-Kommission, die für Deutschland schlechteren Förderbedingungen schon zum 01. Juli 2014 in Kraft treten lassen will, bleibt wenig Zeit.

Nach den heutigen Erläuterungen der Bundesregierung über die neuen Regionalleitlinien der Kommission für die Jahre 2014-2020 ist einmal mehr deutlich geworden: Die Bundesregierung muss handeln - sie darf die Begrenzungen der Wirtschaftsförderung weder in den neuen noch in den alten Bundesländern hinnehmen. Gerade auch weil Ende 2013 die Investitionszulage der Bundesregierung ausläuft, fordert die SPD seit drei Jahren, vor allem für die neuen Bundesländer, Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen, damit die betroffenen mittelständischen Betriebe den verstärkten Standortwettbewerb meistern können.

Insbesondere darf die Bundesregierung die Absenkung des Bevölkerungsplafonds von 29,6 Prozent (in der letzten Förderperiode) auf nunmehr 25,85 Prozent nicht akzeptieren. Der zuständige Kommissar Almunia hatte nämlich bei einer Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages am 25. April dieses Jahres gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses erklärt, es werde ein Bevölkerungsplafonds von 27,3 Prozent geben. An diese Zusage des Kommissars Almunia muss er von der Bundesregierung erinnert werden.

Auch dass die neuen Regionalleitlinien keinen Sondergebietsplafond der an Höchstfördergebiete grenzenden Regionen Deutschlands mehr beinhalten, muss revidiert werden. Viele mittelständische Handwerksbetriebe in den Grenzregionen haben der verstärkten Wettbewerbssituation mit deutlich niedrigeren Löhnen und höheren Fördersätzen in den Nachbarländern wenig entgegenzusetzen. Dazu kommen jetzt noch aktuelle Probleme in den Hochwassergebieten, die bei vielen Betrieben auch existentielle Probleme hervorrufen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 801 vom 27. Juni 2013
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2013