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WIRTSCHAFT/2552: EON - Nach Privatisierung der Gewinne keine Sozialisierung beim Rückbau


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 2. Dezember 2014

Arbeitsgruppe: Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

EON: Nach Privatisierung der Gewinne keine Sozialisierung beim Rückbau



Ute Vogt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Eine Unternehmensumstrukturierung ist zunächst eine unternehmerische Entscheidung. Doch im Fall der Atomindustrie ist es mehr als das. Es geht um den Rückbau von Atomkraftwerken und die sichere Endlagerung von Jahrtausende lang strahlendem Atommüll. In keinem anderen Industriesektor sind die Gefahren und die damit einhergehende Verantwortung größer. Die Unternehmen haben in den letzten Jahrzenten Milliardengewinne angehäuft - jetzt sind sie auch für ihre Hinterlassenschaften zuständig.

"Dabei gilt: Nach der Privatisierung der Gewinne darf es keine Sozialisierung beim Rückbau geben. Die Atomindustrie muss das, was sie begonnen hat, selbstständig und vollständig zu Ende bringen. Dieser Prozess darf kein "Deal" zu Lasten der Steuerzahler werden.

Es gilt das Verursacherprinzip: Die Verantwortung für die Folgekosten der Atomkraft liegt bei der Atomwirtschaft. Dazu könnte ein Sicherungsfonds gegründet werden, der bei möglichen Geschäftsinsolvenzen einspringt. In diesem Fonds müssten die Energiekonzerne ihre Rücklagen und weitere Sicherheiten hinterlegen. Einen solchen Vorschlag hat die SPD-Fraktion bereits 2012 vorgelegt, um die Finanzierungslasten der Betreiber bei der Entsorgung und Stilllegung abzusichern. Diese Forderung haben wir Sozialdemokraten auch in den Koalitionsverhandlungen vor einem Jahr vertreten. Ziel muss es sein, dass der Staat nie in die Situation kommt, sich von der Atomindustrie erpressbar zu machen. Ähnlich wie es in der Vergangenheit durch die Finanzinstitute geschehen ist, als diese sich selbst das Etikett "systemrelevant" angeklebt haben. Denn eins ist klar: In der Atomindustrie darf es keine "Bad-Banks" geben."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 787 vom 2. Dezember 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2014