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WIRTSCHAFT/2741: Koalition rügt Dienstleistungspaket - unverhältnismäßige Einschränkung des Gesetzgebers


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 8. März 2017

Arbeitsgruppe: Wirtschaft und Energie

Koalition rügt Dienstleistungspaket - unverhältnismäßige Einschränkung des Gesetzgebers


Sabine Poschmann, zuständige Berichterstatterin:

Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat heute einem Koalitionsantrag zugestimmt, mit dem eine Subsidiaritätsrüge gegen Teile des Dienstleistungspakets der EU-Kommission erhoben wird. Wir wenden uns mit der Rüge nicht gegen das Ziel der EU-Kommission, den Dienstleistungsverkehrs in der EU zu erleichtern. Was wir aber ablehnen, ist die unverhältnismäßige Einschränkung demokratisch gewählter Parlamente, wenn es um die Neuregelung von Dienstleistungsberufen geht.

"Zur Umsetzung ihrer Binnenmarktstrategie hat die EU-Kommission ein Dienstleistungspaket vorgelegt. Dieses enthält unter anderem einen Vorschlag für ein strenges Notifizierungsverfahren. Demnach könnte die EU-Kommission Veränderungen an der nationalen Gesetzgebung im Bereich der Regulierung von Dienstleistungsberufen aufhalten oder ganz untersagen, wenn diese nach ihrer Auffassung europäischen Vorgaben widersprechen. Außerdem sind bestimmte Berufsregulierungen einer detaillierten und aufwändigen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen.

Wie die EU-Kommission wollen auch wir unnötige Barrieren im Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU abzubauen. Mit ihren Maßnahmen greift die Kommission allerdings tief in die Gesetzgebungsverfahren der Mitgliedstaaten im Bereich der dienstleistenden Berufe ein. Wir sind der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten nach den EU-Verträgen auch weiterhin die Möglichkeit haben müssen, gerechtfertigte Anforderungen an die Zulassung und die Ausübung von Berufen zu regeln. Deshalb haben wir die Initiative für eine Subsidiaritätsrüge ergriffen, die morgen im Plenum des Deutschen Bundestages abgestimmt wird."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 105 vom 8. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2017

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