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WIRTSCHAFT/2816: Lebensmittelüberwachung - Mehr Transparenz für Verbraucher


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 12. Oktober 2018

Arbeitsgruppe: Ernährung und Landwirtschaft

Lebensmittelüberwachung - Mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher


Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:

Im Rahmen der heutigen ersten Lesung zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) fordern wir eine wirkliche Transparenzkultur. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, über Hygieneverstöße, Täuschung und Irreführungen bei Lebensmitteln informiert zu werden.

"Im Mittelpunkt der Lebensmittelüberwachung stehen die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie haben ein Recht auf sichere Lebensmittel und auf ausreichende Informationen. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften sollten deshalb verständlich und leicht zugänglich veröffentlicht werden.

Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehene Veröffentlichung von Verstößen zum Stillstand gekommen. Im März 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichungspflicht grundsätzlich bestätigt, aber die fehlende Löschfrist angemahnt. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht hier eine Frist von sechs Monaten vor. Die Einführung dieser Löschfrist ist wichtig, reicht aber nicht aus.

Für die SPD-Bundestagsfraktion müssen weitere Änderungen die Information der Verbraucherinnen und Verbrauchen erleichtern und Rechtssicherheit schaffen. So muss die Feststellung von verbotenen Stoffen in Lebensmitteln veröffentlichungspflichtig werden und unnötige Hürden wie die bisher vorgeschriebene doppelte Beprobung müssen gestrichen werden. Mit ihrer Forderung findet sich die SPD-Bundestagsfraktion in guter Gesellschaft. Sowohl der Bundesrat als auch der Bund der Lebensmittelkontrolleure sehen hier aktuell Handlungsbedarf."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Oktober 2018
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2018

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