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AFRIKA/765: Namibias politische Gefangene (afrika süd)


afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
Nr. 4, Juli/August/September 2009

Namibias politische Gefangene
Der Caprivi-Hochverratsprozess

Von Henning Melber


Namibia zählt in den internationalen Vergleichen und Rangordnungen in punkto Demokratie und Menschenrechten zu Afrikas "big five" und erhält zusammen mit Mauritius, Botswana, Südafrika und neuerdings auch Ghana durchweg gute Noten. Doch entgegen des guten Rufs und trotz der Nachbarschaft zu solch zweifelhaften Regimes wie Simbabwe, Swasiland und Angola finden sich ausgerechnet in Namibia die am längsten inhaftierten politischen Gefangenen der SADC-Region. Die meisten der noch fast 120 Männer schmoren seit August/September 1999 ohne Verurteilung hinter Gittern. Eine Freilassung auf Kaution wurde ihnen auch bei ernsthafter Erkrankung stets verweigert. Mittlerweile sind mehr von ihnen im Gefängnis gestorben als es Tote bei den Auseinandersetzungen gab, die zu ihrer Verhaftung führten. Die Rede ist von den Angeklagten im Caprivi-Hochverratsprozess, von denen in der Öffentlichkeit mit Ausnahme einiger Zeitungsartikel von Gerichtsreportern kaum Notiz genommen wird. Dabei ist dies wohl weniger eine Gerichtssache als ein Justizskandal.


In den Morgenstunden des 2. August 1999 überfielen bewaffnete Rebellen der Caprivi Liberation Army (CLA) die Polizeistation, den namibischen Rundfunksender und den Flugplatz in Katima Mulilo, dem Zentrum des östlichen Caprivi. Der unwirklich scheinende Spuk sorgte für Ungläubigkeit und Entsetzen, aber auch kompromisslose Staatsintervention. Der damalige Präsident Nujoma erklärte den Ausnahmezustand und der regionale Polizeikommandant verhängte eine nächtliche Ausgangssperre. Armee- und Polizeieinheiten sorgten ohne viel Rücksicht auf die Zivilbevölkerung dafür, dass die Bedrohung nach wenigen Tagen vorüber war. Am Ende mussten mindestens 14 Menschen - Polizisten, Soldaten, Rebellen und Zivilisten - ihr Leben lassen.


Ein folgenschwerer Aufstand

Doch das Land blieb von den Folgen dieser unerwarteten Provokation gezeichnet: Die Bestürzung, der Schock und die Empörung sowohl unter den politischen Funktionsträgern wie auch unter der Bevölkerung im übrigen Lande über diese Infragestellung der territorialen Integrität erregte wochenlang die Gemüter. Nahezu ungeteilt wurde die Meinung vertreten, es den Rebellen mit aller Macht heimzuzahlen. In den täglichen Rundfunkdebatten war die Forderung nach der Todesstrafe für die Renegaten populär. Die Frage nach den Ursachen des Konflikts wurde kaum gestellt und selten bis nie zu beantworten versucht.

Mittlerweile ist das Thema aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden - fast so, als ob es verdrängt werden müsste. Um das Schicksal der noch immer nicht Verurteilten scheint sich so gut wie niemand zu kümmern. Selbst in der lokalen und regionalen einschlägigen Fachliteratur zu Politik, Recht und Sicherheit findet sich kein Hinweis auf dieses noch immer nicht abgeschlossene Kapitel. Es scheint fast so etwas wie eine kollektive Amnesie zu geben.


Der Caprivi-Zipfel als koloniales Vermächtnis

Die im Caprivi-Hochverratsprozess Angeklagten erinnern an eine koloniale Hypothek. Diese datiert bis zum Abschluss des sogenannten Helgoland-Sansibar-Vertrages am 1. Juli 1890 zwischen der britischen Krone und dem deutschen Kaiserreich zurück. Als Kolonialmächte tauschten diese nicht nur Helgoland gegen Sansibar. Als Teil des Transfers sollte auch ein mehrere hundert Kilometer langer schmaler Gebietsstreifen durch bis dahin britisches Kolonialgebiet "Deutsch-Südwestafrika" auf dem Landweg den Zugang zum Sambesi und damit die Option auf eine Verbindung per Land und Wasser zu "Deutsch-Ostafrika" eröffnen. Die geographische Monstrosität zerstückelt heute noch Namibia auf fast jeder Landeskarte, indem der Caprivi-Zipfel in einem separaten Kasten abgebildet wird (da sonst die kartographischen Maßstäbe jedes Format sprengen würden).

Der nordöstliche Gebietszipfel sichert Namibias markanten Umrissen auch einen hohen Erkennungswert in jedem geographischen Ratespiel. Der Appendix wurde nach dem damaligen Reichskanzler Leo von Caprivi benannt. Doch der Traum vom Reich scheiterte an den geographischen Realitäten: Aufgrund der natürlichen Hindernisse (insbesondere den durchquerenden Flüssen) blieb dieser Landweg bis in die 1940er-Jahre unzugänglich.

Dass in dem willkürlich heraus gestückelten Landstreifen auch Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Kultur und Identität aus den angrenzenden Gebieten des heutigen Sambia und Botswana lebten, scherte die staatlichen Autoritäten wenig. Diese wurden einfach unter die allgemeine Kategorie "Caprivier" subsumiert. Dieses Etikett hat ebenso wie der Regionalname Caprivi den Kolonialismus überdauert. Die "Caprivier" finden sich noch in offiziellen Dokumenten des namibischen Staates. Die Dekolonisierung hat in dieser Hinsicht die offiziöse Wahrnehmung kaum getrübt. Der Wunsch nach mehr Eigenständigkeit wurde unter den Menschen des Caprivi dadurch keinesfalls entkräftet.


Die Zeichen an der Wand

Ganz so überraschend konnte der Aufstand eigentlich angesichts seiner Vorgeschichte nicht sein. Bereits im Zuge des Übergangs zur Unabhängigkeit dokumentierten die ansässigen Bevölkerungsgruppen mehrheitlich eine abweichende politische Meinung. Bei den von den Vereinten Nationen überwachten Wahlen im November 1989 erlangte die Demokratische Turnhallen-Allianz (DTA) eine deutliche Stimmenmehrheit, die sie bis Ende der 1990er Jahre behielt.

Spätestens im Oktober 1998 hätten die Alarmglocken schrillen müssen, als ein Ausbildungslager des militärischen Flügels CLA der neu gegründeten Rebellenorganisation Caprivi Liberation Movement (CLM) ausgehoben wurde. Im Eifer des Gefechts zur Ausmerzung dieser separatistischen Umtriebe wurde auf die Zivilbevölkerung wenig Rücksicht genommen. Es galt der Pauschalverdacht, dass alle Einheimischen potenzielle Rebellen seien.

Als Folge der Einschüchterung und Repression flohen etwa 2.500 Menschen nach Botswana. Bis Juni 1999 wurden mehrere hundert von ihnen repatriiert, doch die Mehrheit blieb im Exil. Der Mafwe-Häuptling Bonifatius Mamili und der frühere Swapo-Vizepräsident und spätere DTA-Führer Mishake Muyongo erhielten als Haupträdelsführer politisches Asyl in Dänemark. Unter den Flüchtlingen waren zahlreiche höhere Beamte und regional gewählte politische Funktionsträger der DTA. Auch die Kxoe-Buschleute flüchteten mit ihrem Häuptling in das Lager Dukwe in Botswana.

Trotz der massiven Fluchtbewegungen, die schwelende politische Unruhen offen zutage treten ließen, beharrte die Regierung auf der geplanten Abhaltung der Regionalwahlen im Dezember 1998. Da die DTA die durch die Flüchtigen vakant gewordenen Positionen nicht mehr mit Kandidaten besetzen konnte, übernahm die Swapo alle sechs Sitze im Regionalrat. In den drei Bezirken, aus denen die meisten Flüchtlinge stammten, gaben nur 20 Prozent der registrierten Wahlberechtigten ihre Stimmen ab.

Bereits im April 1999 warnte Staatspräsident Nujoma in seiner jährlichen Rede an die Nation vor Sezessionsplänen. Der wenige Monate später erfolgte Angriff auf die territoriale Integrität des Landes konnte deshalb nicht ganz so unerwartet kommen. Überraschend war eher, dass er auf die obskure Irrationalität einer fanatischen Minderheit ohne Realitätsbezug reduziert wurde. Der Versuch, die Ursachen der Rebellion jenseits der Motive machthungriger Individuen zu ergründen und zu beheben, wurde gar nicht erst unternommen.


Ausgrenzung statt Integration

Die schwerwiegenden Rechtsverletzungen der Separatisten, die den Mord Unschuldiger billigend in Kauf nahmen, sollen damit keinesfalls verharmlost werden. Aber auch die unerbittliche Niederschlagung des Aufstands setzte sich über Rechtsnormen hinweg. Die Drangsalierung der Zivilbevölkerung und die Behandlung Verdächtiger verletzten deren Grundrechte fundamental. Die Beweislast zwang den Verteidigungsminister zu dem Eingeständnis, dass seitens der Staatsmacht Folter und andere Menschenrechtsverletzungen begangen wurden.

Die fast 130 Verhafteten wurden schließlich des Hochverrats und 274 anderer Delikte beschuldigt. Ursprünglich wurde den Angeklagten die ihnen qua Verfassung zustehende Rechtsbeihilfe verweigert. Auf höchstrichterlicher Ebene wurde Mitte 2002 entschieden, dass der Staat deren Grundrecht auf Verteidigung zu sichern habe. Der Prozess wurde erst 2004 eröffnet. Ein Ende ist noch immer nicht in Sicht. Dabei hält Artikel 12(1)(b) der Verfassung ausdrücklich fest, dass ein Verfahren innerhalb einer vernünftigen Zeit stattfinden müsse, andernfalls seien die Angeklagten zu entlassen. - Fragt sich, wie sich (und wer) "vernünftig" definiert.

Im August 2003 veröffentlichte Amnesty International eine Studie zur Behandlung der Gefangenen. Sie drückte Sorge um die Verletzung ihrer Rechte aus und bezweifelte, dass sie tatsächlich faire Verfahren erhalten würden. AI monierte zahlreiche Verstöße gegen internationale Rechtsnormen, die von der Regierung Namibias durch die Ratifizierung internationaler Verträge anerkannt wurden. AI wies auch darauf hin, dass die der Folter Beschuldigten nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Weiterhin wurde bezweifelt, dass im Verfahren die Unschuldsvermutung gelte. Besondere Sorge galt dem Umstand, dass alle Inhaftierten gleichermaßen des Hochverrates und Mordes angeklagt sind. AI zufolge handelt es sich bei mindestens 70 Gefangenen um Personen, die lediglich aufgrund ihrer vermuteten Sympathien mit der politischen Opposition, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihrer Mitgliedschaft in gewissen Organisationen verhaftet wurden. Es wären deshalb politische Gefangene, die einzig aufgrund der ihnen unterstellten Gesinnung hinter Gittern wären. AI äußerte auch Zweifel an den offiziellen Todesursachen der bis dahin bereits 12 im Gefängnis Verstorbenen und machte dafür auch die mangelnde medizinische Betreuung und die unhygienischen Haftbedingungen verantwortlich.

In einer Presseerklärung vom 30. Oktober 2003 forderte AI die bedingungslose Freilassung aller aufgrund ihrer politischen Gesinnung Inhaftierten und die Gewährleistung einer fairen Verhandlung für die verbleibenden Angeklagten. Dies wiesen hochrangige Regierungsvertreter als ungebührliche Einmischung in innere Angelegenheiten rüde zurück. Dass sich AI auch zu Zeiten der Apartheid für die Belange der politischen Gefangenen im Südlichen Afrika engagiert hatte, trug zur Respektierung dieser Besorgnis leider nicht bei.


Grenzen der Nationsbildung

Die Fixierung auf die unerbittliche Verfolgung der Abtrünnigen stellt ein höchst einseitiges Rechtsbewusstsein dar, das Strafe mit Gerechtigkeit verwechselt. Die Kompromisslosigkeit, die mehr Opfer billigend in Kauf nimmt, lässt keinen Versöhnungswillen erkennen, der die Beweggründe und Ursachen zu erforschen und zu beheben sucht. Einer Legitimierung der Autorität zentralstaatlicher Instanzen ist dies eher abträglich, die Identifizierung mit der Einheitsparole des "One Namibia, One Nation" wird dadurch trotz der Zusatzformel einer Einheit in der Vielfalt ("Unity in Diversity") nicht gefördert.

Der realitätsferne Sezessionsversuch verstieß ohne Zweifel eklatant gegen herrschende Gesetze und Rechtsnormen. Dennoch enthebt dies nicht der Notwendigkeit, jenseits der Strafverfolgung die Ursachen zu bekämpfen. Die Entscheidung der Regierung, am 1. September 2006 die im östlichen Caprivi beheimatete United Democratic Party (UDP) als politische Organisation zu verbieten, da sie mit ihrer Forderung nach Selbstregierung gegen die Verfassung verstoße, ist kein probates Mittel. Für eine Nationsbildung ist dies kaum ein tragfähiges Fundament, dauerhafte Stabilität - bei gleichzeitiger friedlicher Austragung politischer Meinungsverschiedenheiten - zu gewährleisten.

Alexactus Kaure, einer der wenigen beherzten namibischen Intellektuellen, rief das verdrängte Kapitel in einem Meinungsartikel in The Namibian am 20. Februar 2009 in Erinnerung. Er schlug vor, jenseits der Frage von Recht und Legalität diejenige nach Politik und Verantwortung zu stellen und sich jener Aspekte von nationaler Identität zu stellen, die im dominanten politischen Diskurs ausgeblendet würden. Wie er anregte, könnte das Wahljahr für Präsident Pohamba eine Gelegenheit bieten, nach zehn Jahren die nach wie vor nicht verurteilten Männer aus der Haft zu entlassen. Es steht zu befürchten, dass auch (wenn nicht sogar gerade) im Wahljahr 2009 solche vereinzelten Stimmen der Besonnenheit kaum Resonanz finden und auf taube Ohren stoßen.

Ob und inwieweit sich Namibia danach noch immer unter den afrikanischen Positivbeispielen findet, was die Einhaltung demokratischer Spielregeln und die Wahrung von Menschenrechten betrifft, bleibt abzuwarten. Bei genauerer Betrachtung drängen sich angesichts des Caprivi-Falles bereits heute Zweifel auf, wie glaubwürdig dieses Image eigentlich ist.


Der Autor ist geschäftsführender Direktor der Dag Hammarskjöld Stiftung in Uppsala/Schweden.


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Quelle:
afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
38. Jahrgang, Nr. Nr. 4, Juli/August/September 2009, S. 27 - 28
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2009