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LATEINAMERIKA/1021: Kolumbien aktuell - April 2009 (ask)


Kolumbien-aktuell Nr. 485 vom 16. April 2009

Inhalt:
1. Frieden und Konflikt: Verzeihen und Vergessen sind keine Garantie für Frieden und viel weniger für Versöhnung
2. Menschenrechte: Die Regierung von Alvaro Uribe Vélez auf der Anklagebank des Interamerikanischen Menschenrechtshofes

1. Frieden und Konflikt: Verzeihen und Vergessen sind keine Garantie für Frieden und viel weniger für Versöhnung

Von Alvaro F. Córdoba Caviedes, Anwalt und Spezialist in Internationalem Recht


Dinge, ohne dass darüber eine ernsthafte, verantwortungsvolle öffentliche Debatte geführt wird, die auf guten und klaren Argumenten beruht. Eine solche Debatte könnte die Voraussetzungen schaffen, politische, ethische und rechtliche Verantwortlichkeiten festzulegen und jene zur Rechenschaft zu ziehen, welche für diese illegitimen Ereignisse verantwortlich sind. Vor wenigen Tagen prahlte die Regierung damit, den einzigen Friedensprozess zu führen, welcher auch die Möglichkeit gibt, die Rechte der Opfer zu garantieren. Ohne jede Scham lieferte sie Hebert Veloza García, alias HH an die USA aus, so wie sie es bereits zuvor mit 13 paramilitärischen Chefs getan hatte. Die Regierung ging nicht auf die Bitten der Opfer ein, Hebert Veloza nicht auszuliefern, da damit nicht nur die ersehnte Wahrheit über ihre verschwundenen und ermordeten Familienangehörigen erneut der Vergessenheit preisgegeben würde, sondern auch die Urteile des Obersten Gerichtshofes und des Verfassungsgerichtes, wie auch die internationalen Verpflichtungen missachtet würden, die eine klare Priorität der Rechte der Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorsehen im Vergleich zu anderen schweren Delikten, die aber trotzdem klar untergeordnet sind. Die Regierung hat sich in zahlreichen Abkommen, Vereinbarungen, Berichten und Empfehlungen zur Einhaltung der Rechte der Opfer verpflichtet.

Als Vorwand für die Auslieferung der paramilitärischen Chefs wurde argumentiert, dass diese im Rahmen des Gesetzes 975 von 2005 mit dem unzutreffenden Namen Gerechtigkeit und Frieden prozessierten Paramilitärs weiterhin aus den Gefängnissen Verbrechen verübten. Daher entschied diese Regierung, welche eine harte Hand mit den "Gewalttätigen" hat und scheinbar eine wenig solidarische und grosszügige mit den Opfern, durch die unmittelbare Auslieferung an die USA eine exemplarische Sanktion zu verhängen. Damit beachtete sie jedoch nicht, dass nach dem Gesetz Gerechtigkeit und Frieden - welches die Regierung im Ausland derart verteidigt - die rechtliche Konsequenz der Nichteinhaltung der Bedingungen oder die Wiederverübung von Verbrechen für jene, die unter die Begünstigungen des Gesetzes Gerechtigkeit und Frieden fallen, in keinen Fall die Auslieferung an die USA ist. Das Gesetz 975 von 2005 verfügt ganz klar, dass die rechtliche Konsequenz grundlegend im Verlust der Begünstigungen des Gesetzes 975 liegt. Wer die Bedingungen des Gesetzes 975 nicht erfüllt, müsste aufgrund des ordentlichen Strafgesetzes abgeurteilt werden.

Doch es geht noch weiter. Wenn es wirklich darum gegangen wäre, eine exemplarische Massnahme zu treffen und die übrigen Paramilitärs zur Einhaltung der in den Artikeln 10 und 11 des Gesetzes 975/2005 festgelegten Bedingungen zu motivieren, dann wäre die Anforderung der Übernahme der Prozesse durch den Internationalen Strafgerichtshof die richtige Massnahme gewesen. Dies wäre ein Mechanismus gewesen, um dem Internationalen Strafgerichtshof die Kompetenz zur Aburteilung dieser paramilitärischen Chefs zu geben, so wie es in den Artikeln 13 und 14 des Statuts von Rom vorgesehen ist. So wären die Flugzeuge mit den Paramilitärs nicht nach Washington, sondern nach Den Haag geflogen. Zudem sind einige der Meinung, dass die Auslieferung an die USA mit der klaren Absicht erfolgte, diese Verbrecher an der Menschlichkeit und Kriegsverbrecher vor dem Zugriff des Internationalen Strafgerichtshofes zu schützen, denn die USA hat das Statut von Rom nicht ratifiziert. Damit hat der Internationale Strafgerichtshof in den USA keinen Zugriff auf Täter, welche Verbrechen an der Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen haben.

In diesen Tagen ist eine weitere Nachricht bekannt geworden, welche zeigt, dass die Regierung nur gegenüber den Opfern eine harte Hand hat. Ohne grössere Begründung hat die Regierung eine Art "präsidiales Verzeihen" zugunsten von Elda Neyis Mosquera García, alias Karina, und Raúl Agudelo Medina, alias Olivo Saldaña, erlassen. Beide sind demobilisierte Ex-Guerilleros der FARC und heute eifrige Friedensapostel und geschickte Befürworter der Wiederwahl ihres Wohltäters Alvaro Uribe. Vizejustizminister Miguel Ceballos meinte allen Ernstes, dass man diesen Entscheid des Präsidenten nicht als Straflosigkeit bezeichnen könne und beteuerte kategorisch, dass im Falle der beiden FARC-Ex-Guerilleros "deren Prozesse weiterlaufen, obwohl ihnen die Freiheit gewährt wurde". Weiter meinte er, dass "die drei Säulen des Gesetzes Gerechtigkeit und Frieden (Gesetz 975 von 2005) - Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung - unangetastet blieben".[1] Der Vizejustizminister vergisst dabei, dass das Gesetz Gerechtigkeit und Frieden "nur für Taten Anwendung findet, welche vor dem Erlass des Gesetzes verübt wurden". Dies bedeutet, dass die Begünstigungen des Gesetzes 975 von 2005 nur für Taten gelten, welche vor dem 25. Juli 2005 verübt wurden. Dies wurde auch vom Obersten Gerichtshof im Urteil 30999 vom 24. Februar 2009 bestätigt. In diesem Urteil stellte der Oberste Gerichtshof auch klar, dass das Gesetz Gerechtigkeit und Frieden nur dann auf Taten angewendet werden könnte, die nach diesem Datum verübt wurde, wenn dies durch eine Legislativreform so verfügt würde. Die Regierung hatte daraufhin angekündigt, sie werde eine solche Legislativreform im Parlament präsentieren. Dies bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt Karina und Saldaña nur die Begünstigungen des Gesetzes 975 von 2005 gewährt werden können, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie vom 25. Juli 2005 bis zum Zeitpunkt ihrer Demobilisierung keinerlei Verbrechen verübten, auch nicht leichte, denn das Gesetz 975 unterscheidet nicht zwischen leichten und schweren Verbrechen, dies mit Ausnahme der vom Gesetz 782 von 2002 und dem Gesetz 418 von 1997 vorgesehenen Straferlassen oder Amnestien. Diese beiden Gesetze benutzte nun die Regierung Uribe, um dieses "versteckte" Verzeihen und Vergessen zu verfügen.

Doch damit noch nicht genug. Der Vizejustizminister erklärte unverschämt, dass es keinen Grund zur Sorge gebe, da "die Regierung Karina und Saldaña bitten werde - und dafür bin ich beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen - einen öffentlichen Akt der Versöhnung und des öffentlichen Verzeihens zu machen, denn sie haben in der Vergangenheit Fehler begangen und es gibt Geschädigte. Es ist daher klar, dass wir von ihnen diesen Akt öffentlich um Verzeihung zu bitten, verlangen werden".[2] Welcher Zynismus und welche Unverfrorenheit. Was sie verübten, sind jetzt blosse "Fehler" und es gibt "Geschädigte". Die Haltung der Regierung ist klar: Sowohl die Ausgelieferten wie auch die anderen Nutzniesser des Gesetzes Gerechtigkeit und Frieden und auch diese beiden "Friedensstifter" verüben Fehler, keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Vergewaltigungen, Verschwindenlassen von Personen, Massaker, gewaltsame Vertreibungen, illegale Rekrutierungen, sexuelle Sklaverei, Landraub, Terrorismus, Entführungen, u.a. "Fehler". Zudem wird alles durch die Bitte um Verzeihung - nicht gegenüber den Opfern - sondern gegenüber "betroffenen Personen" gelöst. Dies zeigt die ungnädige Haltung der Regierung und die Verspottung der überwiegenden Mehrheit der Postulate für Gerechtigkeit und Frieden und der Konzepte des Gesetzes 975 von 2005. Seit Monaten und Jahren droht die Regierung, dass wer die Bedingungen des Gesetzes 975/2005 nicht erfülle, von den Begünstigungen dieses Gesetzes ausgeschlossen, an die ordentliche Justiz überwiesen werde und die ganze Härte der Gesetze zu spüren bekomme. Dies erinnert uns auch daran, dass der Präsident der Nationalen Kommission für Wiedergutmachung und Versöhnung (CNRR) seit dreieinhalb Jahren dem Land einen nationalen Entschädigungsplan oder das nationale Programm zur Rückgabe von Gütern präsentiert. Er erinnert uns auch in jeder öffentlichen Intervention - selten zugunsten der Opfer - daran, dass bei allen internationalen Erfahrungen mit Friedensprozessen alles in Bezug auf Gerechtigkeit und Wahrheit gescheitert sei. Damit versucht er zu rechtfertigen, dass die entsprechenden Zahlen Kolumbiens nicht nur ein Fortschritt, sondern ein nicht zu verkennender Erfolg seien.

Diese autoritäre Regierung möchte alle Gewalten kontrollieren und verkennt damit offen die von den Revolutionären in den USA im Jahr 1776 und den französischen Revolutionären im Jahr 1789 erkämpfte Gewaltentrennung. Diese Gewaltentrennung wird als grundlegender Pfeiler der Demokratie betrachtet. Und jetzt kommt ein simpler Vizejustizminister mit dem Anstrich eines Juristen (es wäre nicht verwunderlich, wenn er auch noch Generalstaatsanwalt würde), welcher alle wissenschaftlichen Ergebnisse im Gesundheitsbereich vom Tisch wischt, insbesondere in der Psychologie und Psychiatrie, welche festhalten, dass Kriminelle von der Art dieser beiden Personen nicht von heute auf morgen und ohne jegliche Behandlung - allein aufgrund ihres Willens und eines präsidialen Dekretes - sich zu Friedensstiftern, zu Wohltätern und zu Garanten der Versöhnung wandeln können.

Andrerseits ist es auch überraschend, dass viele Verteidiger der Rechte der Opfer sich gegenüber dieser offensichtlichen Straflosigkeit für Karina und Saldaña nicht geäussert haben. Es scheint, dass alles von der Gruppe abhängt, zu welcher der Täter gehört. Diese ethisch kritisierbare Haltung zeigt das hohe Niveau der Ideologisierung, welches in unserem Land im Menschenrechtsbereich herrscht und dem Regierungsregime einen exzellenten Vorwand liefert, mit militärischen "Fehlern" des Paramilitarismus und der Armee nachsichtig zu sein. Ebenso zeigt die Regierung Nachsicht mit den sog. "falsos positivos", d.h. den aussergerichtlichen Hinrichtungen, dem Verschwindenlassen von Personen, usw. Die Menschenrechtsgruppen schweigen zu dieser dekretierten Amnestie von Ex-Guerilleros, weil sie "zur intellektuellen Front der FARC gehören" wie Präsident Uribe öffentlich sagte. Es wurde argumentiert, dass die Paramilitärs aufgrund ihres historischen Ursprungs und ihrer Ziele nicht mit der Guerilla verglichen werden können. Auch wenn der historische Ursprung zweifellos anders ist und niemand ernsthaft bestreiten kann, dass zu den authentischen Absichten der Guerilla soziale Forderungen gehörten, so kann man doch nicht ins Extrem verfallen, einen legitimen Akt des Kampfes im Rahmen des Humanitären Völkerrechtes mit einem Kriegsverbrechen und einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verwechseln. Sowohl Karina wie Saldaña haben in grossem Stil Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verübt. Wer tatsächlich die legitimen Absichten der Opfer auf die Garantierung ihrer Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung sich zu eigen macht, kann nicht Opfer akzeptieren je nachdem, wer die Täter der abscheulichen Verbrechen waren und auch keine perverse Kategorisierung von Opfern und deren Schmerz machen. Das Gleiche geschieht mit dem Vorschlag für einen humanitären Austausch - in dieser Beziehung gibt es einen Konsens - doch darf uns dieser nationale Schrei nicht von der Anklage der Entführungen abhalten, welc he meist von der Guerilla verübt werden.

In den letzten Jahren hat sich selbst unter Organisationen der Zivilgesellschaft und Friedensbewegungen die These verbreitet, dass eine weitgehende Straflosigkeit für begangene Verbrechen tolerierbar ist, um so zu Übergangsprozessen für Demokratie oder zu einer nationalen Versöhnung beizutragen, sei dies im Fall einer Ablösung diktatorischer Regimes oder bei internationalen oder internen Konflikten, letzteres auch im Fall Kolumbiens.

Um dieser gefährlichen Tendenz entgegen zu treten, welche sich in den traumatischen Erfahrungen Lateinamerikas in Bezug auf die Arbeit gegen die Straflosigkeit breit machte, ist es gut, die Worte des Priester Luís Pérez Aguirre in seinem meisterhaften Diskurs "Die Straflosigkeit verhindert die nationale Versöhnung" (Santiago de Chile, Dezember 1996) in Erinnerung zu rufen: "Oft wird argumentiert, dass in den Ereignissen der Vergangenheit zu wühlen die Wunden erneut aufbrechen lässt. Wir fragen uns, wer diese Wunden geschlossen hat und wann sie geschlossen wurden. Sie sind offen und die einzige Form sie zu schliessen wird eine tatsächliche nationale Versöhnung sein, welche auf der Wahrheit und der Gerechtigkeit gegenüber dem Geschehenen aufbaut. Doch die Versöhnung hat einige Grundbedingungen, um authentisch zu sein."[3]

Es ist die Verpflichtung des Staates, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die schweren Menschenrechtsverletzungen zu bestrafen. Diese Verbrechen sind weder verhandelbar noch können sie aus politischen Interessen straflos ausgehen. Ein Staat, welcher die Straflosigkeit schützt, ist ein Staat, der die Ungerechtigkeit fördert, wie es die Beobachtungsmission zu den Fällen Bousquet, Papo und Touvier in Frankreich treffend ausgedrückt hat. "Ein demokratischer Staat kann sich nicht um seine Verantwortung gegenüber Ungerechtigkeit drücken, ohne nicht seine eigene Legitimität in Frage zu stellen."

Im gleichen Sinne äusserte sich auch der französische Experte Louis Joinet in seinem Vorwort zum Schlussbericht vor der UNO- Menschenrechtskommission: "Jenen, welche die Versuchung spürten, die Gesamtheit der hier vorgeschlagenen Prinzipien als ein Hindernis für die nationale Versöhnung zu sehen, würde ich auf folgende Weise antworten: diese Prinzipien sind nicht rechtliche Normen im strikten Sinne, sondern Grundprinzipien, die nicht zu einem Scheitern der nationalen Versöhnung beitragen sollen, sondern Irrwege gewisser Versöhnungspolitiken wieder in die richtigen Wege zu leiten. Dies mit dem Ziel, dass nach einer ersten Etappe, die mehr auf ,Zugeständnissen' denn auf ,Versöhnung' beruht, eine Grundlage für einer ,gerechte und dauerhafte Versöhnung' geschaffen werden kann."[4]

Aus der gleichen Perspektive gilt es auch an die Worte von Monseñor Juan Gerardi (Deutschland, Juni 1995) zu erinnern. Monseñor Gerardi war die treibende Kraft des Projektes REHMI - Wiedergewinnung des historischen Gedächtnisses - in Guatemala. Er wurde 50 Stunden nach der Präsentation des Berichtes im Jahr 1998 ermordet. Monseñor Gerardi war einer der wichtigsten Friedensförderer in Zentralamerika, insbesondere in Guatemala, doch erinnerte er stets daran, dass ein authentischer Friede die Frucht der Gerechtigkeit sein muss. Dabei muss Gerechtigkeit aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden, so z.B. betonte er die Wichtigkeit eines neuen Wirtschafts- und Sozialmodells, das den breiten ausgeschlossenen und verarmten Massen zugute kommt. Dazu braucht es auch einen klaren politischen Willen für die Aufklärung der zahllosen Verbrechen, welche von allen bewaffneten Akteuren während der Zeit der Gewalt verübt wurden, und die sich mehrheitlich gegen die wehrlose Zivilbevölkerung richteten.

"Es ist offensichtlich, dass die grösste Gefahr für unsere Gesellschaft als Kollektiv im Vergessen des Geschehenen besteht. Für einige scheint dies die einfachste Form zur Lösung des Problems zu sein. Dieses Vergessen hat einen Namen: STRAFLOSIGKEIT. Dies ist das schwerwiegendste Problem bei allen Menschenrechtsverletzungen. Niemand wird angeklagt, alles bleibt unter dem Mantel des Schweigens und der Angst. Doch der Schmerz der Opfer verschwindet nicht, sondern bleibt wie ein Nadelstich, der unser Gewissen durchschüttelt. Die Ereignisse werden von dieser Straflosigkeit, welche vom System geschaffen wurde, gedeckt. Die Gesellschaft schweigt und dieses komplizenhafte Schweigen verstärkt diese Situation. Die Straflosigkeit kommt der Negierung gleich, dass etwas geschah. Die Opfer haben nie gelitten, denn nichts ist wirklich geschehen. Es ist die Verneinung der Vergangenheit, die Verneinung des Schmerzes und der Würde der Personen, welche die Gewalt erlitten haben."[5]

(Quelle: Caja de herramienta No. 150)


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2. Menschenrechte: Die Regierung von Alvaro Uribe Vélez auf der Anklagebank des Interamerikanischen Menschenrechtshofes

Von Luis Eduardo Celis, Koordinator des Programms "Öffentliche Friedenspolitik" bei der Corporación Nuevo Arco Iris


Den Montag, 23. März 2009, gilt es in Erinnerung zu behalten. An diesem Tag sassen zivilgesellschaftliche Organisationen Kolumbiens ihrer Regierung gegenüber, unterstützt von NGO's der USA, und informierten die Vertreter der amerikanischen Staaten über die schwere Situation der Verletzung der zivilen, politischen und wirtschaftlichen Rechte in Kolumbien.

Von 8 Uhr morgens bis spät in die Nacht hinein konnte der ganze Kontinent einen Marathon von Interventionen hören, die Argumente der kolumbianischen Zivilgesellschaft genauso wie die Verteidigung der Regierung von Präsident Uribe. Es ging um sehr heikle Themen: Vertreibungen, Ermordungen und die Verletzung des Rechtes auf Leben, die Lage der GewerkschaftlerInnen, die Ausdrucksfreiheit und die Freiheit der journalistischen Arbeit, die Situation der Verletzung der Rechte der Opfer durch die Auslieferung von bekannten Kriminellen der paramilitärischen AUC, die Einmischung der Exekutive in die Justiz; die heikle Situation des Prozesses rund um die Parapolitik. Es war ein Gang durch die Schmerzen und Leiden einer weiterhin gemarterten, bedrängten Gesellschaft, in der die Verletzung der Menschenrechte das tägliche Brot ist.

Die in sieben Anhörungen abgehaltene Debatte zeigte mit aller Deutlichkeit, dass es zwei Länder gibt. Ein Land, in dem all diese Taten mit der Zustimmung oder der direkten Beteiligung der Regierung geschehen. Schwere Verbrechen, welche die Rechte verletzen und zu sagen erlauben, dass wir weit davon entfernt sind, in einem sozialen Rechtsstaat zu leben. Zudem wird eine schwache Demokratie immer mehr durch die Regierung geschwächt und das institutionelle Gleichgewicht weiter gestört. Ein anderes Land präsentierte die Regierung: ein Land mit einer Regierung, welche für die Freiheiten, die Rechte und den Respekt vor der Gewaltentrennung arbeitet, jedoch vom "Narcoterrorismus" bedrängt wird.

Die Mitglieder der Interamerikanischen Menschenrechtskommission drückten es treffend aus, wenn sie meinten, es scheine ihnen, es wären ihnen zwei sehr verschiedene Länder präsentiert worden. Dies ist tatsächlich so. Es gibt eine Realität, Zahlen, Daten, Gründe und Argumente, welche die Schwere der Situation aufzeigen. Es gibt eine systematische Aktion der Regierung, welche die Verletzung der Rechte der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung vertieft. Dabei sprechen wir von vier Millionen Opfern des Paramilitarismus, der Guerilla und der Armee in diesem Gewaltzyklus der letzten drei Jahrzehnte. Dies ist die Realität, für die es täglich neue Beweise gibt. Es ist eine Realität, die sich auch nicht durch die zynische Haltung der Regierung verbergen lässt, durch ihre vorgeschützten umfassenden Massnahmen, ihre Rhetorik über institutionelle Prozesse und Gesetzgebung. Die harte Realität zeigt mit aller Härte die Verletzung der Rechte.

Die sieben Anhörungen sind eine gedrängte Zusammenfassung eines Landes, das weiterhin ein Heilmittel für seine Krankheiten sucht und vor allem eine ernsthafte und verantwortungsvolle Intervention des Staates. Es lohnt sich, sich die paar Stunden Zeit zu nehmen und sich diese Debatte anzuhören unter www.cidh.org

Der Montag, 23. März 2009, ist ein Beweis, dass weiterhin sehr schwere Menschenrechtsverletzung in einem Land geschehen, in dem es wenig Demokratie, wenig Vertrauen und sehr viel "Demokratische Sicherheit" gibt.

(Quelle: Caja de herramienta, No.152)



Anmerkungen:

[1] No hay impunidad en los casos de Karina, Consultado en : Saldaña http://web.presidencia.gov.co/sp/2009/marzo/10/08102009.html

[2] No hay impunidad en los casos de Karina; Consultado en : Saldaña http://web.presidencia.gov.co/sp/2009/marzo/10/08102009.html

[3] Pérez Aguirre Luis, "La impunidad impide la reconciliación nacional", en Seminario Internacional: "Impunidad y sus efectos en los procesos democráticos", www.derechos.org/nizkor/impu/ , Santiago de Chile, 1996

[4] Joinet Louis, Comisión de Derechos Humanos, Informe final del Relator Especial acerca de la cuestión de la impunidad de los autores de violaciones de los derechos humanos (derechos civiles y politicos) E/CN.4/Sub.2/1997/20/Rev.1, www.unhachr.ch/spanish

[5] Guatemala: Nunca Más, Informe del Proyecto REHMI, Tomo I, Guatemala, 1998


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Quelle:
Kolumbien-aktuell Nr. 485, 16.04.2009
Herausgeber: Bruno Rütsche, ask Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien
Fachstelle Frieden und Menschenrechte
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2009