Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → AUSLAND


LATEINAMERIKA/1847: Mexiko - Über die Wahrheitskommissionen (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Mexiko
Über die Wahrheitskommissionen

Von Miguel Concha


(Mexiko-Stadt, 15. Dezember 2018, la jornada) - Wie bekannt, hat Präsident Andrés Manuel López Obrador am 3. Dezember die Schaffung einer Wahrheitskommission [1] angekündigt, um den Verbleib der 43 Lehramtsstudenten von Ayotzinapa aufzuklären. Die Einrichtung einer Wahrheitskommission für diesen Fall ist nicht nur notwendig und dringend, sondern kann der Beginn einer Entwicklung sein, die den Opfern und Familienangehörigen Wahrheit, Gerechtigkeit, umfassende Wiedergutmachung und Maßnahmen gegen eine Wiederholung bringt.

Aber eine Frage springt ins Auge: Verdienen die übrigen Opfer des zwangsweisen Verschwindenlassens nicht ebenfalls eine Wahrheitskommission? Wir sprechen von mehr als 40.000 Verschwundenen, die die vorherige Regierung anerkannt hat. Und von einer Zahl zwischen 70.000 bis 300.000 reklamierten Fällen zwangsweise Verschwundener, die Familienangehörige, Menschenrechts- und Basisorganisationen nennen. Außerdem wurden in den vergangenen zwölf Jahren mehr als 170 soziale Aktivist*innen Opfer des zwangsweisen Verschwindenlassens und etwa 250 von außergerichtlichen Hinrichtungen.


Wahrheitskommission für alle Opfer zwangsweisen Verschwindenlassens

Darum sollte eine Wahrheitskommission für alle Opfer des zwangsweisen Verschwindenlassen nicht nur als notwendig, sondern auch als dringend angesehen werden. Dies wäre ein erster Schritt, um etwas über ihren Verbleib zu erfahren, die ausführenden Täter*innen und die Hinterleute sowie die Nutznießer*innen und Wegbereiter*innen dieser schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung zu bestrafen. Dafür muss die Regierung ihre Politik des zwangsweisen Verschwindenlassens und der außergerichtlichen Hinrichtungen aufgeben. Dies bedeutet, der Sicherheitspolitik der neoliberalen Regierungen ein Ende zu setzen. Dem Staatsterrorismus und seinen zwei Grundpfeilern abzuschwören: Der Militarisierung und Paramilitarisierung.

Wahrheitskommissionen haben sich historisch zum Ziel gesetzt, Vorkommnisse in einem bestimmten Zeitraum zu untersuchen und aufzudecken. Dies beinhaltet, nicht nur den Opfern das Menschenrecht auf Wahrheit zu garantieren, sondern ebenso die Wirtschafts-, Gesellschafts-, und Sicherheitspolitik aufzuzeigen, die die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen förderte, erlaubte oder erleichterte. Genauso muss sichtbar werden, welche Personen, Gruppen und Institutionen Vorteile aus dieser Politik zogen, damit das Geschehene sich niemals wiederholt.


Opfer haben ein Recht auf Wahrheit

Aus der Perspektive der Rechte der Opfer sind die Wahrheitskommissionen eines der Mittel, zu versuchen, das Recht auf die Wahrheit zu garantieren. Dabei muss berücksichtigt werden, dass dieses Recht in seiner Gesamtheit angegangen wird. Das heißt, in seiner Wechselwirkung mit dem Recht auf Gerechtigkeit, auf Erinnerung, integrale Wiedergutmachung des Schadens und den Maßnahmen gegen eine mögliche Wiederholung.

In der Regel entstehen die Wahrheitskommissionen aufgrund der Forderung der Bevölkerung, die Vorfälle in einer bestimmten geschichtlichen Periode zu erfahren. Es besteht die Abhängigkeit vom politischen Willen der Regierungen, die Wahrheit des Geschehenen aufzudecken. Ohne den wirklichen politischen Willen einer Regierung dient eine Wahrheitskommission dem Versuch, die neuen Autoritäten zu legitimieren. Sie wird eine Instanz, die die Wahrheitssuche simuliert.


Wahrheitsfindung funktioniert nur mit den Betroffenen und ihren Organisationen

Wie es die Menschenrechtsorganisation Comité Cerezo [2] in Mexiko zum Ausdruck gebracht hat, muss der politische Wille der neuen Regierung in politische Maßnahmen umgesetzt werden, die die Rechte der Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen aus drei großen Zeiträumen auf Wahrheit, Gerechtigkeit, integrale Wiedergutmachung und Garantien für die Nicht-Wiederholung sicherstellen. Die erste Periode (1968-1994) muss auf die Forderung einzugehen, den tatsächlichen Verbleib aller Opfer des zwangsweisen Verschwindenlassens im Kontext des sogenannten Schmutzigen Krieges zu erfahren. Die zweite Periode umfasst die Jahre 1994-2000, als es schwere Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der Aufstandsbekämpfungspolitik gegen die EZLN und das EPR gab. Dazu kam die politische Unterdrückung gegen bürgernahe und indigene Bewegungen, die vor allem in den Bundesstaaten Chiapas, Oaxaca und Guerrero zur Anwendung kam. Schließlich gibt es die dritte Periode von 2000-2018. Der wirkliche Verbleib aller in diesem Zeitraum im Land zwangsweise Verschwundenen muss aufgeklärt werden. Dabei sind insbesondere zwei Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen: diejenigen, die wegen ihrer politischen Zugehörigkeit oder ihres menschenrechtlichen Engagements Opfer des zwangsweisen Verschwindenlassens, außergerichtlicher Hinrichtung oder von Todesdrohungen wurden und diejenigen, die ohne politische Betätigung oder Militanz gegen die jeweilige Regierung ebenfalls Opfer des zwangsweisen Verschwindenlassens und außergerichtlicher Hinrichtung wurden.

Es existiert ein zentraler Punkt, damit diese Wahrheitsfindung tatsächlich funktioniert, den höchsten internationalen Menschenrechtsstandards entspricht, und den Forderungen von Millionen Opfern schwerer Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit zukommen lässt: die Opfer, ihre Familienangehörigen, die Menschenrechtsorganisationen, die Basis- und Indígena-Organisationen sowie Expert*innen, Akademiker*innen, Intellektuelle und engagierte Journalist*innen müssen aktiv an diesem Prozess mitwirken.


Anmerkungen:
[1] https://www.jornada.com.mx/ultimas/2018/12/03/comision-de-la-verdad-amlo-1023.html
[2] https://www.comitecerezo.org/?lang=es


URL des Artikels:
https://www.npla.de/poonal/ueber-die-wahrheitskommissionen/


Der Text ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

*

Quelle:
poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen
Herausgeber: Nachrichtenpool Lateinamerika e.V.
Köpenicker Straße 187/188, 10997 Berlin
Telefon: 030/789 913 61
E-Mail: poonal@npla.de
Internet: http://www.npla.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang