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BERUF/1393: Ausländische Abschlüsse werden besser anerkannt (BMBF)


BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung - 23.03.2011

Ausländische Abschlüsse werden besser anerkannt

- Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zum Anerkennungsgesetz
- Schavan: "Wir respektieren die Qualifikationen anderer"


Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) verabschiedet. Zuwanderern, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, wird es damit erheblich leichter gemacht, in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung auszuüben. Schätzungen zufolge könnten rund 300.000 Menschen, die bereits hier leben, von dem Gesetz profitieren. Darüber hinaus wird Deutschland für qualifizierte Zuwanderer attraktiver.

"Das Gesetz ein überfälliges Zeichen, dass wir die Qualifikationen anderer respektieren. Es wird zum Abbau von Hochnäsigkeit führen", sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. "Wir bieten Zuwanderern die Chance, ihren erlernten Beruf auszuüben und damit die Existenzgrundlage für sich und ihre Familien zu sichern. Über die stärkere Integration in den Arbeitsmarkt leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Integration insgesamt." Mit dem Anerkennungsgesetz reagiert die Bundesregierung auch auf den Fachkräftemangel, der sich in vielen Bereichen abzeichnet oder schon eingetreten ist. "Wir stehen in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe", so Schavan. "Darum müssen wir das Potential all derer, die bei uns leben, optimal nutzen."

Bisher haben nur wenige Menschen, die mit beruflichen Qualifikationen nach Deutschland kommen, die Möglichkeit, diese bewerten zu lassen. Das Gesetz weitet diese Möglichkeit deutlich aus: So soll es für die rund 350 nicht reglementierten Berufe (Ausbildungsberufe im Berufsbildungsgesetz und im Handwerk) künftig einen Rechtsanspruch auf Bewertung geben. Die Staatsangehörigkeit der Antragsteller soll bei der Bewertung der Abschlüsse künftig keine Rolle mehr spielen. Bisher ist bei einer ganzen Reihe von reglementierten Berufen, zum Beispiel bei Ärzten, die Zulassung an die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. diejenige eines EU-Landes geknüpft. In Zukunft wird nur noch die berufliche Qualifikation ausschlaggebend sein, die der Zuwanderer mitbringt.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Entscheidung, ob ein Abschluss anerkannt werden kann, innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen muss. Wird im Verfahren keine Gleichwertigkeit der Auslandsqualifikationen festgestellt, werden die vorhandenen sowie die fehlenden Berufsqualifikationen im Verhältnis zur deutschen Referenzausbildung dokumentiert. Dies sind wichtige Informationen für potenzielle Arbeitgeber, und sie eröffnen dem Zuwanderer die Möglichkeit, sich entsprechend weiter zu qualifizieren.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird eine bundesweit einheitliche Telefon-Hotline freigeschaltet, über die sich Antragsteller informieren können. Um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, werden die bestehenden Strukturen zur Bewertung von Auslandsqualifikationen genutzt: Die bereits jetzt für die Anerkennungsverfahren von EU-Bürgern und Spätaussiedlern zuständigen Kammern und Behörden werden also auch die Verfahren nach dem neuen Gesetz umsetzen.

Federführend für das Gesetz ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Am Entwurf beteiligt sind acht weitere, für berufliche Fachgesetze zuständige Ressorts: das Bundesgesundheitsministerium (Gesundheitsberufe), das Bundeswirtschaftsministerium (u.a. Handwerks- und Gewerbeordnung), das Bundesinnenministerium (Laufbahnrecht), das Bundesjustizministerium (Justizberufe), das Bundeslandwirtschaftsministerium (u.a. Tierärzte), das Bundesverkehrsministerium (u.a. Fahrlehrer); das Bundesfinanzministerium (Steuerberater) und das Bundesfamilienministerium (Altenpfleger).

Der Gesetzesentwurf wird im nächsten Schritt im Bundesrat beraten und kommt anschließend in den Bundestag. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf Berufe, für deren Regelung der Bund zuständig ist. Für den Vollzug sind die Länder zuständig. Die Bundesländer sind deshalb aufgefordert, ihren Behörden einheitliche Vollzugskriterien an die Hand zu geben. In Bezug auf die landesrechtlich geregelten Berufe - zum Beispiel Lehrer, oder Ingenieure - planen die Länder Regelungen nach dem Muster des Bundesgesetzes.


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Quelle:
Pressemitteilung 037/2011 vom 23.03.2011
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2011