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GEWERKSCHAFT/026: Novelle der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie tritt in Kraft (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 16. Januar 2014

Novelle der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie tritt in Kraft: Zugänge zur allgemeinen Krankenpflege bleiben gesichert



Berlin, 16.01.2014 - Am Freitag (17. Januar 2014) tritt die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie in Kraft. Damit werden unter anderem auch künftig zwei Wege zur Ausbildung in der allgemeinen Krankenpflege offen sein. Darauf weist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hin. "Der Unterschiedlichkeit der Bildungssysteme in Europa wird Rechnung getragen, ohne dass damit künftige Weiterentwicklungen in den Pflegeberufen verbaut werden", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die im Oktober 2013 vom Europaparlament verabschiedete EU-Richtlinie muss nun von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

ver.di habe maßgeblich dazu beigetragen, dass diese Regelung umgesetzt wird. "Unser Einsatz hat sich gelohnt", betonte Bühler. ver.di hatte sich im Vorfeld der Entscheidung vehement dafür eingesetzt, dass die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenpflegeausbildung nicht verschärft werden. "Die Krankenpflege in Deutschland muss sich auch weiterhin durch einen hohen Standard auszeichnen. Entscheidend dafür sind die Qualität, die Inhalte und der Umfang gerade auch der praktischen Ausbildung, mit der zukünftige Pflegekräfte zur Berufsausübung befähigt werden", sagte Bühler weiter.

ver.di hatte in den gut zweijährigen Auseinandersetzungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat immer wieder Flagge gezeigt. "ver.di setzt sich in den Pflegeberufen für eine gute Ausbildung auf hohem Standard, deren kontinuierlicher Verbesserung sowie gute Ausbildungsbedingungen ein. Für ver.di sind durchlässige, diskriminierungsfreie Ausbildungswege, die Kostenfreiheit der Ausbildung und gleiche Zugangschancen zu Bildung und Beschäftigung ein hohes Gut in einem sich entwickelnden Europa", erklärte Bühler.

Neben der zwölfjährigen allgemeinen Schulbildung bleibt damit auch eine zehnjährige allgemeine Schulbildung für den Zugang zur Ausbildung in der allgemeinen Krankenpflege möglich. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Zugangsvoraussetzungen auf einen zwölfjährigen Bildungsgang zu verengen. "Das hätte für die Krankenpflege in Deutschland fatale Folgen gehabt", so Bühler. Mit dieser Vorgabe wären etwa 45 Prozent der heutigen Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege von der Ausbildung ausgeschlossen worden.

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Quelle:
Presseinformation vom 16.01.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2014