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GEWERKSCHAFT/171: Zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 9. Dezember 2016

GEW: "Lockerung des Kooperationsverbots ist ein erster Schritt zur besseren Finanzierung des Bildungsbereichs"

Bildungsgewerkschaft zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern


Frankfurt a.M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die gestern Nacht vereinbarte Lockerung des Kooperationsverbot als "einen ersten Schritt zur besseren Finanzierung des Bildungsbereichs" bezeichnet. "Jetzt müssen weitere Schritte folgen. 3,5 Milliarden Euro für Infrastrukturmaßnahmen in finanzschwachen Kommunen sind wichtig und trotzdem nur ein Tropfen auf den heißen Stein: So schnell wie möglich muss der Investitionsstau in Höhe von 34 Milliarden Euro allein für die Sanierung maroder Schulgebäude aufgelöst werden", sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Freitag mit Blick auf die Vereinbarungen zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. "Mit dem Geld kann ein Einstieg in ein Schulsanierungs- und -modernisierungsprogramm finanziert werden. Für dessen Fortsetzung und andere Projekte im Bildungsbereich wie den Ausbau der Ganztagsangebote und der Inklusion müssen die Länder die zusätzlichen rund 9,5 Milliarden Euro investieren, die sie ab 2020 durch die Umverteilung von Steuereinnahmen erhalten."

Tepe machte aber auch noch einmal deutlich: "Das Kooperationsverbot im Bildungsbereich muss komplett aufgehoben werden. Nur dann können in Deutschland flächendeckend qualitativ hochwertige Bildungsangebote gemacht und die Arbeitsbedingungen der Pädagoginnen und Pädagogen verbessert werden." Dafür müsse der Staat auch seine Einnahmebasis verbessern und beispielsweise große Einkommen höher besteuern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Dezember 2016
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2016

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