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HOCHSCHULE/1995: Grundgesetzänderung mit Leben füllen - Bund-Länder-Investitionen gefordert (idw)


Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - 11.11.2015

Grundgesetzänderung mit Leben füllen:
HRK fordert Bund-Länder-Investitionen in die Hochschulen


Bund und Länder müssen die vor einem Jahr realisierte Grundgesetzänderung nun endlich mit Leben füllen und eine Einigung über gemeinsame Finanzierungsfelder herbeiführen. Das forderte die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gestern in Kiel.


Grundfinanzierung, Overhead-Pauschale und Hochschulbau seien dazu die geeigneten Ansatzpunkte.

Die Hochschulleitungen forderten einen kontinuierlichen und verlässlichen Aufwuchs der Grundmittel analog zur Finanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Ebenso sei eine Verstetigung und deutliche Anhebung der so genannten Overhead-Pauschale zur Deckung der indirekten Kosten bei öffentlich geförderten Drittmittelprojekten notwendig. Studien belegen, dass diese sich auf durchschnittlich über 40 Prozent der Projektsummen belaufen, gegenwärtig werden aber nur 22 Prozent abgedeckt. "Das ist ein unhaltbarer Zustand", sagte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler. "In immer stärkerem Umfang müssen Grundmittel für die Ausfinanzierung von Forschungsprojekten eingesetzt werden. Hier wird Forschungsförderung auf Kosten der Lehre betrieben."

Ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes sei auch bei Bau, Gebäudesanierung und technischer Infrastruktur dringend erforderlich, so die Mitgliederversammlung.

Aufgrund der starken Nachfrage nach einem Hochschulstudium werde die Raumsituation immer dramatischer und die Studienbedingungen verschlechterten sich zusehends. Zudem erfordere die Digitalisierung Investitionen in großem Stil, wie sie auf Dauer nur durch ein geschlossenes Engagement von Bund und Ländern zu realisieren seien. Die Ausgleichszahlungen des Bundes für die im Zuge der Föderalismusreform abgeschaffte Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau in Höhe von jährlich 700 Millionen Euro laufen im Jahre 2019 aus. "Dadurch entsteht ein weiteres Defizit bei Bau und Infrastrukturmaßnahmen", so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Berlin. "Die Länder werden das nicht kompensieren können. Hier droht eine massive Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen."


Weitere Informationen unter:
http://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/nutzung-des-neugefassten-art-91-b-gg/
- Text des Beschlusses

http://www.hrk.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution313

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Susanne Schilden, 11.11.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2015

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