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WESTSAHARA/061: Erklärungen des Demokratischen Weltjugendverbandes vor dem UN-Menschenrechtsrat (WDFY)


World Federation of Democratic Youth

Erklärungen des WDFY, vertreten durch Malainin Lakhal, vor dem UN-Menschenrechtsrat am 10., 14. und 22. März 2011

16. Sitzung vom 28. Februar bis 25. März 2011


Mündliche Eingabe zu Punkt 8

22. März 2011

Die Wiener Erklärung und Aktionsprogramm hebt in Punkt 2 die Unantastbarkeit des Rechts aller Völker auf Selbstbestimmung hervor und berücksichtigt dabei insbesondere, und ich zitiere: "die besondere Situation von Völkern unter kolonialer oder anderer Form von Fremdherrschaft oder ausländischer Besatzung" und betrachtet "die Verweigerung des Rechts auf Selbstbestimmung als Menschenrechtsverletzung und unterstreicht die Wichtigkeit einer effektiven Verwirklichung dieses Rechtes."

Die Erklärung betont zudem in Punkt 3 daß "mit Hinblick auf Völker unter fremder Besatzung effektive Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Umsetzung von Menschenrechtsstandards zu garantieren und zu überwachen, und daß in Übereinstimmung mit Menschenrechtsnormen und internationalem Recht ein wirksamer Rechtsschutz gegen die Verletzung ihrer Menschenrechte gewährleistet werden sollte."

Der WFDY möchte auf diese Weise zum wiederholten Male seine tiefe Besorgnis über die Lage in Westsahara zum Ausdruck bringen. Dieses Territorium wurde 1963 in die UNO-Liste der nicht-selbstregierten Territorien aufgenommen; seitdem sind jedoch fünf Jahrzehnte vergangen, in denen es der UNO nicht gelungen ist, ein von allen UNO-Resolutionen zu dieser Frage empfohlenes Selbstbestimmungsreferendum durchzuführen.

Resolution 34/37 aus dem Jahr 1979 nannte Marokko die "Besatzungsmacht" des Territoriums, und es wurde von der UNO noch nicht einmal als Administrativmacht geführt. Dennoch ist es ihm bis zu diesem Zeitpunkt gelungen, eine de facto militärische Besetzung zu verhängen, systematisch Menschenrechtsverletzungen zu begehen - wie internationale und marokkanische Menschenrechtsorganisationen berichten - und die Naturressourcen des Territoriums unter Beihilfe Dritter, insbesondere der EU, auszubeuten. Die Ausbeutung der Westsahara-Ressourcen ohne die Zustimmung ihrer Bevölkerung ist eine weitere Verletzung der Rechte des saharauischen Volkes und der Souveränität über seine Ressourcen sowie ein Bruch des Geistes und des Textes von Punkt 2 und 3 der Wiener Erklärung und des internationalen Rechts.

Die WFDY fordert den Rat auf, eine offizielle UNO-Institution oder -Experten zu beauftragen, die Nichteinhaltung der Wiener Erklärung und der UNO-Charta in der Westsahara gründlich zu untersuchen. Darüber hinaus geht die WFDY davon aus, daß es erforderlich sein wird, den Bericht des Hohen Kommissars für Menschenrechte über die Westsahara zu veröffentlichen, der nach wie vor einem Embargo unterliegt.

Abschließend fordert die WFDY den Rat auf, in der kommenden Sitzungsperiode dem Recht der Völker auf Selbstbestimmung, einer der Hauptsäulen des internationalen Rechts und ein Grundrecht, das zum Wohl von Frieden und Sicherheit in der Welt verteidigt werden muß, besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Raute

Mündliche Eingabe zu Punkt 4: Menschenrechtssituationen, die die Aufmerksamkeit des Rates erfordern

14. März 2011

Herr Präsident, die WDFY würde dem Menschenrechtsrat gern die Situation in Westsahara unterbreiten, die schon häufig von allen internationalen Menschenrechtsorganisationen als eine Lage bezeichnet wurde, die ein ernstliches, schnelles und konkretes Einschreiten des Rates erfordert.

Auf der politischen Ebene erklärte der Persönliche Beauftragte des UNO-Generalsekretärs nach den jüngsten Verhandlungen der beiden Westsahara-Konfliktparteien, Marokko und Frente Polisario, in Malta, es habe in dieser Runde keine Fortschritte gegeben. Die UNO-Mission vor Ort, MINURSO, ist die einzige Friedensmission, die über keine Komponente zur Beobachtung und zum Schutz der Menschenrechte verfügt. Mittlerweile haben seriöse Menschenrechtsorganisationen wie AI, HRW, Frontline, OMCT [Weltorganisation gegen Folter] und viele andere Expertenorganisationen wie Freedom House und die R. Kennedy Foundation immer ihre Sorge über die Situation geäußert und bei vielen Gelegenheiten die Schaffung eines internationalen Mechanismus zur Berichterstattung über die Lage und zum Schutz der Zivilisten gefordert. Am dringendsten forderte eine Mehrzahl dieser Organisationen von der UNO die Entsendung einer Untersuchungsmission zur Klärung der verschiedenen Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen, die der kürzlich erfolgte Angriff der marokkanischen Armee auf das Protestzeltlager Gdeim Izik am 8. November des vergangenen Jahres mit sich brachte. Viele internationale Organisationen und 11 marokkanische Vereinigungen bestätigen in unterschiedlichen Berichten, daß die marokkanischen Behörden Rechtsbrüche begangen haben, die als Kriegsverbrechen eingestuft werden können: hauptsächlich die systematische Anwendung von Folter, Vergewaltigung und andere Arten der Mißhandlung von Gefangenen, willkürliche Internierung und der Tod von mindestens drei Personen, unter ihnen ein 14jähriges Kind, Najem Garhi, der von der Armee erschossen wurde.

Die zwei Konfliktparteien bringen immer wieder Anschuldigungen und Gegenanschuldigungen über Rechtsbrüche und Menschenrechtsverletzungen vor. In der Debatte über Punkt 3 beispielsweise, erklärten abgesehen von der marokkanischen Delegation mindestens vier weitere Organisationen, die saharauischen Flüchtlingslager in Südwest-Algerien seien "Zwangslager" und die Flüchtlinge würden gegen ihren Willen festgehalten, und beschuldigen Frente POLISARIO, Menschenrechtsverletzungen zu begehen. Das sind sehr ernste Vorwürfe, die der Überprüfung bedürfen, insbesondere weil das UNCHR seit Jahrzehnten vor Ort in diesen Lagern ist und nie bestätigt hat, was diese weit verbreiteten und falschen Anschuldigungen behaupten.

Auf der anderen Seite veröffentlichte der Marokkanische Königliche Konsulativrat Listen saharauischer Opfer: unter anderem 350 Saharauis, die in marokkanischen Militärbasen und geheimen Gefangenenlagern getötet wurden, und rund 213 weitere, die man 1991 freiließ, nachdem sie jahrelang gewaltsam verschwunden waren. Marokko erkannte auf diese Weise die Verantwortung des Staates für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen an Saharauis von 1975 bis 1992 an.

Dies sind einige der Gründe für die Überzeugung der WFDY, daß es höchste Zeit für den Rat ist, dieser Verwirrung ein Ende zu setzen, indem er die wirkliche Situation in Westsahara untersucht, um Falschinformationen ein Ende zu bereiten, die im Rat verbreitet werden können, die die öffentliche Meinung in die Irre leiten können und die Rolle, die der Rat spielen sollte, verkehren.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Raute

Mündliche Eingabe vom 10. März 2011

Er wurde im letzten Dezember von einem marokkanischen Polizisten erschossen, weil er Saharaui ist

Seine Familie kann ihn noch immer nicht begraben

Porträtfoto von Said Dambar - Bildquelle: wfdy.org

Bildquelle: wfdy.org Der 26jährige Saharaui Said Dambar wurde am 22. Dezember 2010 von einem marokkanischen Polizisten mit einen Kopfschuß eiskalt getötet - aus dem einfachen Grund, daß er Saharaui war und es ablehnte, sich von der Polizei einschüchtern zu lassen.

Die Familie kann den Leichnam ihres Sohnes nicht bestatten, da sich dieser noch immer in der Hand der Polizei im Leichenschauhaus des marokkanischen Belmehdi-Krankenhauses in der besetzten Hauptstadt Westsaharas, El-Aaiun, befindet.

Die marokkanischen Behörden weigern sich, den Polizisten zu verhaften oder vor Gericht zu bringen, der dieses Verbrechen beging, und versuchen mit allen Mitteln, Druck auf die Familie auszuüben, damit sie aufgibt, die Wahrheit über dieses Verbrechen erfahren zu wollen. Die Familie fordert eine Autopsie, Gerechtigkeit und die Möglichkeit, ihren Sohn in Würde zu begraben.


Said Dambar im Krankenhaus, von Schläuchen und Apparaturen verdeckt - Bildquelle: wfdy.org

Bildquelle: wfdy.org

Demokratischer Weltjugendverband
WFDY-World Federation of Democratic Youth
Federation Mondiale de la Jeunesse Democratique
Federacion Mondial de la Jovenud Democratica
Internationale Nichtregierungsorganisation mit beratendem Status bei der UNO (ECOSOC) und Arbeitsbeziehungen zur UNESCO
Friedensbotschafter-Preis des UNO-Generalsekretärs 1987


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Quelle:
WFDY - World Federation of Democratic Youth
Demokratischer Weltjugendverband, 22.03.2011
1139 Budapest XIII, Frangepan, U 16 - Ungarn
Tel./Fax: +961 350 22 02 /350 12 04
E-Mail: wfdy@wfdy.org
Internet: www.wfdy.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2011