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MELDUNG/483: Neue Novel Food-Verordnung tritt in Kraft (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung vom 29.12.15

Neue Novel Food-Verordnung tritt in Kraft

Am 31. Dezember 2015 tritt die neue europäische Novel Food-Verordnung in Kraft. Sie löst die bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 258/97 ab.


Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt weiterhin, dass Novel Food gesundheitlich bewertet und zugelassen sein müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das bisher bestehende hohe Verbraucherschutzniveau bleibt damit gewahrt.

Als Novel Food werden Lebensmittel bezeichnet, die vor dem Stichtag 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind und bestimmten, in der Novel Food-Verordnung näher bezeichneten Lebensmittelkategorien angehören. Beispiele für Novel Food sind neue Vitamin- oder Mineralstoffquellen, neue Mikroorganismenkulturen (z. B. bestimmte probiotische Bakterien), exotische Samen oder Früchte (z. B. Chiasamen oder die Früchte des Nonibaums) oder mittels neuer Verfahren hergestellte Lebensmittel (z. B. UV-behandelte Bäckerhefe zur Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D).

Die neuen Regelungen werden sowohl Unternehmen als auch Behörden erhebliche Vorteile bringen:

Präzisierung der Begriffsbestimmung für Novel Food

Die Begriffsbestimmung für Novel Food wird präzisiert. Damit werden Unklarheiten im Hinblick auf den Anwendungsbereich der bisher geltenden Novel Food-Verordnung beseitigt. Unter anderem sind ganze Tiere wie Insekten, Lebensmittel aus Zell- oder Gewebekulturen sowie Erzeugnisse mineralischen Ursprungs nunmehr Teil der Begriffsbestimmung und damit eindeutig im Anwendungsbereich der Verordnung. Zudem wird klargestellt, dass technisch hergestellte Nanomaterialien neuartige Lebensmittel sind und damit der Bewertungs- und Zulassungspflicht unterliegen, sofern dafür nicht - wie beispielsweise bei Lebensmittelzusatzstoffen - bereits in anderen EU-Vorschriften eigene Regelungen, einschließlich einer Zulassungspflicht, bestehen.

Straffung des Bewertungs- und Zulassungsverfahrens

Das Bewertungs- und Zulassungsverfahren für Novel Food wird vereinfacht und beschleunigt. Die bisher dezentral in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführte Bewertung von Zulassungsanträgen wird künftig zentral durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgen. Darüber hinaus werden an die Stelle der bisher allein an den Antragsteller gerichteten Zulassung allgemeine (generische) Zulassungen, die zu Gunsten aller Inverkehrbringer wirken, treten. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist zum Schutz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und damit zur Förderung von Innovationen noch eine auf den Antragsteller bezogene Zulassung möglich, die allerdings auf fünf Jahre zu befristen ist.

Vereinfachter Marktzugang für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern

Für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern wird es eine effizientere Sicherheitsbewertung und einen erleichterten Marktzugang in die EU geben. Voraussetzung ist allerdings, dass eine mindestens 25-jährige sichere Verwendung außerhalb der Europäischen Union nachgewiesen wird. Bei begründeten Einwänden können die Mitgliedstaaten und die EFSA Einspruch erheben, was dazu führt, dass das o. g. Standardverfahren der Bewertung und Zulassung eröffnet wird, jedoch mit kürzeren Fristen.

Parallele Datenschutzfristen

Für Fälle, in denen Datenschutz beantragt wird, enthält die neue Verordnung eine Regelung zum vorläufigen Anhalten des Zulassungsverfahrens für Novel Food, wenn für das beantragte Erzeugnis auch ein Antrag auf Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe nach der EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gestellt wird. Ziel ist die Synchronisierung der Datenschutzfristen bei der Zulassung eines Novel Food und einer gesundheitsbezogenen Angabe.

Lebensmittel von geklonten Tieren

Um Regelungslücken zu vermeiden wird die neue Novel Food-Verordnung für Lebensmittel von geklonten Tieren so lange gelten, bis die vorgeschlagenen separaten Vorschriften zum Klonen anzuwenden sind.

Die neue Novel Food-Verordnung tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft und wird ab 1. Januar 2018 verbindlich.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29.12.2015
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2015

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