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VERBAND/2046: Bewährtes Öko-Recht nicht gegen neues untaugliches Öko-Recht eintauschen (BÖLW)


Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW e.V.)
Pressemitteilung vom 18. März 2015

Bewährtes Öko-Recht nicht gegen neues untaugliches Öko-Recht eintauschen

BÖLW ruft Länder zu starkem Signal an Minister Schmidt, EU-Parlament und - Kommission auf / Ambitionierte Bio-Ziele in den Ländern brauchen gutes EU-Bio-Recht.


Berlin, 18.03.2015. Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 18. bis 20. März in Bad Homburg steht die Revision der EU-Öko-Verordnung auf der Agenda. Der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert:

"Die Aussprache der EU-Agrarminister am Montag in Brüssel hat gezeigt, wie schwierig es ist, aus einem untauglichen Vorschlag der EU-Kommission für ein neues Öko-Recht ein gutes Gesetz zu machen. Ein Jahr nach Veröffentlichung des Kommissionsvorschlages für eine neue EU-Öko-Verordnung wird es als Erfolg angesehen, dass die gröbsten Schnitzer teilweise beseitigt wurden. Bei wesentlichen Punkten, wie den Regelungen für Bio-Importe, der Verbesserung des Kontrollsystems oder den Regeln für Erzeugung und Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln, bestimmen jedoch weiter große Differenzen zwischen den Mitgliedsstaaten und unausgereifte Vorschläge das Bild. Gemessen am aktuellen Öko-Recht wäre die Umsetzung des aktuellen Verhandlungsstandes ein immenser Rückschritt für Bio.

Es ist sehr gut, dass viele Bundesländer den Ökolandbau mit eigenen Programmen stärken, denn der Ökolandbau schützt das Grundwasser, stärkt die Artenvielfalt und schafft Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Doch auch der ambitionierteste Länder-Plan braucht eine solide rechtliche Grundlage. Bundesagrarminister Schmidt und das EU-Parlament müssen dafür Sorge tragen, dass nur ein tatsächlich besseres Öko-Recht beschlossen wird. Die Länder können ihnen dabei den Rücken stärken. Die Position der Bundesländer muss ernst genommen werden, da sie für die Umsetzung des Öko-Rechts verantwortlich sind.

Bereits vor einiger Zeit haben sich Bundesrat, Bundestag und AMK kritisch zu den Brüsseler Plänen geäußert. Falls es nicht gelingt, ein besseres Bio-Recht auf den Weg zu bringen, muss der Gesetzgebungsprozess gestoppt werden.

Mit der "Nürnberger Erklärung" haben sich über 3.000 Bio-Unternehmer, Verbände und Privatpersonen gegen die geplante Totalrevision der EU-Öko-Verordnung ausgesprochen, da sie mehr und besseres Bio wollen."

Alles zur Revision der EU-Öko-Verordnung lesen Sie auf:
http://www.boelw.de/oekoverordnung0.html.

Zur "Nürnberger Erklärung gelangen Sie auf:
http://www.boelw.de/nuernbergererklrung.html.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. März 2015
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW e.V.)
Marienstr. 19-20, 10117 Berlin
Joyce Moewius, Presse- Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030-28482-307, Fax: 030-28482-309
E-Mail: moewius@boelw.de
Internet: www.boelw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2015

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