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VERBAND/2285: Schweinepestverordnung im Grundsatz gut (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 21. Februar 2018

Schweinepestverordnung im Grundsatz gut


Die heute im Bundeskabinett vorgelegte Verordnung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) im Grundsatz. "Es ist wichtig, dass es jetzt eine Rechtsgrundlage und verbindliche Spielregeln für den Fall des Ausbruchs gibt", sagt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands, Bernhard Krüsken. Positiv sei auch, dass die Schonzeitregelung für Schwarzwild angepasst wurde. Bei einigen Punkten sieht der DBV aber noch erhebliche Herausforderungen und praktische Probleme. Dazu zählt unter anderem die vorgesehene Regelung für Heu und Stroh aus den Restriktionsgebieten, bei der die rückwirkende Anwendung kaum praktisch umzusetzen ist. "Diese Verordnung verdeutlicht die enorme Größenordnung der Probleme, die im Fall eines Ausbruchs vor Ort pragmatisch gelöst werden müssen", so der DBV-Generalsekretär. Eine massive Verstärkung von Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen bleibe daher das Gebot der Stunde.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Februar 2018
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Fax: 030 / 31 904 431
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2018

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