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VERBAND/2296: Bauernverband fordert Stärkung der Erzeuger in der Lebensmittellieferkette (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 16. Mai 2018

DBV fordert Stärkung der Erzeuger in der Lebensmittellieferkette

EU-Vorschlag ist erster Schritt, weitere müssen folgen


Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert zeitnah weitergehende Regelungen, die die Position der Landwirte gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel spürbar stärken. Der DBV warnt vor dem Missbrauch von Nachfragemacht vor allem durch den hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandel. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes hat deshalb am 15. Mai 2018 eine Erklärung verabschiedet, mit der Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken und zur Stärkung der Verhandlungspositionen der Erzeuger in der Lebensmittellieferkette gefordert werden.

Über den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken hinaus müssen auch die kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Bündelung auf Erzeugerebene auf alle von Landwirten getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen - einschließlich der Genossenschaften - erweitert werden. "Wir müssen noch deutlich weitergehen als die EU-Kommission, um die landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken, mit dem Ziel, deren Anteil in der Wertschöpfungskette zu erhöhen", betonte DBV-Präsident Joachim Rukwied.


Zum Hintergrund:

Der Vorschlag der EU-Kommission für EU-weite Mindestregeln gegen unfaire Handelspraktiken wird in den kommenden Monaten vom EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament beraten. Mit einer Verbotsliste sollen konkret definierte unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette verhindert werden, z.B. Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen und Verbot nachträglicher einseitiger und rückwirkender Änderungen von Liefervereinbarungen. Die Durchsetzung der Mindeststandards soll für die Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben werden. Nach Einschätzung des DBV muss im weiteren Verfahren kritisch geprüft werden, ob die vorgenannte Verbotsliste für unlautere Handelspraktiken ausreichend ist. Nicht nachvollziehbar ist für den DBV die vorgesehene Beschränkung auf kleinere und mittlere Unternehmen (bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz und 250 Mitarbeiter). Nach Einschätzung des DBV steht grundsätzlich die gesamte Lebensmittelwirtschaft unter dem erheblichen Verhandlungsdruck der hochkonzentrierten Handelsketten, der in die vorgelagerten Stufen durchgereicht wird und letztendlich zu Lasten der Erzeuger geht. Der DBV wird sich daher im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsprozesses nachdrücklich für entsprechende Korrekturen einsetzen.


DBV-Erklärung zu unlauteren Handelspraktiken
https://www.bauernverband.de/mediaarchiv/grab_pic_chris.php?id=714896

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Mai 2018
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 407
Fax: 030 / 31 904 431
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2018

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