aid PresseInfo Nr. 26/09 vom 24. Juni 2009
Tierarzneimittel
Neue Vorschriften für mehr Lebensmittelsicherheit
(aid) - Anfang Juli 2009 tritt eine neue EU-Verordnung zu Höchstmengen von Arzneimittelrückständen in Nahrungsmitteln in Kraft. Ziel ist es, den Verbraucher vor gesundheitlich bedenklichen Rückständen von Tierarzneimitteln zu schützen, betont das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Dazu haben Experten die Verfahren zur Festlegung der Grenzwerte verbessert. Zudem wurden die Maßnahmen bei einem Nachweis von pharmakologisch wirksamen Substanzen in Lebensmitteln europaweit vereinheitlicht. Nach den neuen Vorschriften darf außerdem kein Tierarzneimittel ohne festgelegte Rückstandshöchstmenge für Nutztiere zugelassen werden. Die Anwendung von verbotenen oder nicht geprüften Stoffen in Lebensmittel liefernden Tieren ist nicht erlaubt. Die Verordnung richtet sich an pharmazeutische Unternehmer, nationale Zulassungsbehörden und die Lebensmittelüberwachung.
aid, Heike Kreutz
Weitere Informationen:
www.bmelv.de/cln_163/SharedDocs/Pressemitteilungen/2009/130-LI-
RueckstandshoechstmengenVO.html?nn=310770
Umfassende Informationen zum Einsatz von Tierarzneimitteln gibt es unter:
www.aid.de/landwirtschaft/tiergesundheit.php
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Quelle:
aid PresseInfo Nr. 26/09 vom 24. Juni 2009
Herausgeber: aid infodienst
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2009