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VERBRAUCHERSCHUTZ/1072: Dioxin-Vorfall - QS verschärft die Anforderungen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 10. Februar 2011

Dioxin-Vorfall: QS verschärft die Anforderungen

Maßnahmen für mehr Futtermittelsicherheit werden zügig umgesetzt


Nach dem jüngsten Dioxinvorfall verschärft das QS-System (*) seine Anforderungen an die Futtermittelwirtschaft. Damit zieht die Wirtschaft im QS-System ohne Zeitverzug die Konsequenzen aus dem mit krimineller Energie verursachten Skandal, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) feststellte. Die von den QS-Fachbeiräten beschlossenen Änderungen seien einschneidend und würden ab 1. März 2011 umgesetzt werden, einige zusätzlich ab 1. Juli 2011. Die Leitfäden für die Futtermittelwirtschaft und das Futtermittelmonitoring sollen entsprechend ergänzt werden. Mit den beschlossenen Maßnahmen würden der gesamte Futtermittelsektor und die nachfolgende Lebensmittelkette künftig noch besser gegen Schwachstellen gesichert, stellte QS in einer Pressemeldung fest.

Laut QS sollen ab 1. März 2011 folgende, zusätzliche Anforderungen im QS-System gelten:

Für Futterfette wird ein spezieller Kontrollplan eingeführt, der besonders Dioxin im Fokus hat.
Alle Futtermittelunternehmer müssen die Warenströme für Futtermittel und anderes Material in ihren Produktionsanlagen strikt trennen.
Sekundär- und Recyclingfette sowie Sammelfette (zum Beispiel Altspeisefette) dürfen im QS-System nicht verarbeitet werden.
Mischfette/-öle und Mischfettsäuren dürfen nur in Anlagen be- und verarbeitet werden, in denen ausschließlich Lebens- und Futtermittel hergestellt werden. Stoffe, die nicht für den Lebens- und Futtermittelbereich bestimmt oder tauglich sind, dürfen nicht in denselben Anlagen verarbeitet werden.
Innerbetrieblich müssen sämtliche Informationen zur Rückverfolgbarkeit innerhalb von vier Stunden verfügbar sein. Außerdem müssen die Informationen zur Rückverfolgbarkeit elektronisch aufbereitet und übermittelt werden.
Die Sanktionen für Verstöße gegen die QS-Anforderungen werden verschärft. Betriebe der Stufe Futtermittelwirtschaft können bei schwerwiegenden Verstößen sofort gesperrt werden. Neu ist auch, dass Betriebe beim Vorliegen einer Gefahrenlage nicht mehr zwei, sondern bis zu vier Wochen gesperrt werden können.

Zusätzliche Änderungen werden ab 1. Juli 2011 eingeführt:

Hersteller von Mischfetten und -ölen, die Fettsäuren und Mischfettsäuren verarbeiten, dürfen ihre Waren nur in den Verkehr bringen, wenn die Unbedenklichkeit hinsichtlich gesundheitsrelevanter Parameter durch Untersuchungsergebnisse nachgewiesen ist. Das bedeutet, dass diese speziellen Futtermittel vor ihrer Verwendung freigeprobt werden müssen, unter anderen auf Dioxine, Schwermetalle und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln.

Die Fachbeiräte im Laufe des Frühjahrs auch Entscheidungen treffen zur Optimierung der Rückverfolgbarkeit durch Zuordnung der Futtermittellieferungen zu VVVO-Nummern der landwirtschaftlichen Betriebe, zur risikoorientierten Betrachtung weiterer kritischer Prozesse und Produkte einschließlich der Prüfung der jeweiligen Kontrollpläne, zu unabhängigen Probenahmen sowie zur Optimierung der Auditqualität.


(*) Hinweis der Schattenblick-Redaktion:
QS: Qualitätssicherung
www.q-s.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Februar 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2011