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VERBRAUCHERSCHUTZ/1184: Falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 51 vom 13.02.13

Falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch: Verdächtige Lieferungen auch nach Deutschland gelangt



Die deutschen Behörden haben am Dienstagabend über das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) eine Meldung der Behörden in Luxemburg über mögliche falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch erhalten. Es besteht der Verdacht, dass falsch gekennzeichnete Produkte auch nach Deutschland geliefert wurden.


Es handelt sich um unterschiedliche verarbeitete Produkte, darunter Lasagne. Die Produkte wurden von einem Lieferanten an ein Kühlhaus in Nordrhein-Westfalen geliefert. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschließen, dass auch weitere Produkte, Unternehmen oder Bundesländer betroffen sind.

Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen prüfen derzeit, ob die Empfänger bereits alle Produkte vom Markt genommen haben. Die Überwachungsbehörden prüfen außerdem, ob in den Produkten tatsächlich Pferdefleisch enthalten ist. In Deutschland haben in den vergangenen Tagen bereits verschiedenste Untersuchungen von Seiten der Behörden und Unternehmen stattgefunden. Das Bundesverbraucherministerium steht im Austausch mit den Länderbehörden, mit der Europäischen Union und anderen Mitgliedstaaten und lässt sich fortlaufend über die Entwicklung unterrichten. Ein Vertreter des Bundesverbraucherministeriums wird heute an einem informellen Treffen der betroffenen europäischen Mitgliedstaaten in Brüssel teilnehmen, bei dem über die Situation beraten wird. Das Bundesministerium wird die Bundesländer über die Ergebnisse des Brüsseler Treffens unterrichten.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erklärte am Mittwoch vor Journalisten in Nürnberg: "Der Skandal um falsch gekennzeichnete Produkte muss schnell und lückenlos aufgeklärt werden. Jetzt müssen alle Fakten auf den Tisch. Wir haben es hier mit einem schlimmen Fall von Verbrauchertäuschung zu tun - das ist ein klarer Verstoß gegen geltende Gesetze. Was auf der Verpackung drauf steht, muss auch drin sein - darauf müssen sich Verbraucher in der EU jederzeit verlassen können. Wenn Kunden offenbar systematisch getäuscht werden, darf das nicht ohne Konsequenzen bleiben."

Die EU-Kommission prüft derzeit die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte. "Die Verbraucher haben Anspruch auf größtmögliche Transparenz und wir erwarten baldmöglichst praktikable Vorschläge zur Umsetzung", sagte Aigner. Aber zur Wahrheit gehöre auch, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung den aktuellen Skandal nicht hätte verhindern können. "Wir haben strikte Gesetze, deren Einhaltung konsequent überwacht werden muss. Wenn einzelne Personen offenbar vorsätzlich falsch deklarierte Ware in Verkehr bringen, helfen nur scharfe Kontrollen, um dies zu verhindern."


Verbraucher können sich bei Fragen an die Verbraucherlotsen des Bundesverbraucherministeriums wenden unter der Telefonnummer 0228 - 24 25 26 27 (Montag bis Donnerstag, 8:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail unter info@verbraucherlotse.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 51 vom 13.02.13
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2013