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VERBRAUCHERSCHUTZ/1191: Bundestag beschließt Einführung einer Datenbank für Antibiotika (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 28. Februar 2013

Bundestag beschließt Einführung einer Datenbank für Antibiotika

DBV: Defizite im Vollzug werden durch schärfere Gesetze nicht behoben



Der Bundestag wird mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes die Einführung einer Datenbank für den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung beschließen, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll mit der Einführung der Datenbank der Einsatz von Antibiotika transparenter werden und helfen, diesen zu reduzieren.

Der DBV hatte im Vorfeld der Bundestagsentscheidung bereits deutlich gemacht, dass die deutschen Bauern bereits heute scharfen Vorschriften für den Arzneimitteleinsatz der Nutztierhaltung unterliegen. Dazu gehören die seit über 10 Jahren geltenden Dokumentationsvorschriften, die 7-Tage-Regel, das Verbot einer Notfallapotheke sowie die fast ausnahmslose Verschreibungspflicht und das Verbot des Interneteinkaufs. Eine weitere Verschärfung des Arzneimittelgesetzes nur für den Bereich der Lebensmittel liefernden Tiere wird die Überwachung enorm fordern, schätzt der DBV ein. Der DBV tritt dafür ein, Probleme mit resistenten Keimen im Humanbereich und in der Heimtierhaltung ebenso stringent anzugehen.

Der DBV betont erneut, dass die Landwirte äußerst sensibel für das Thema "Resistenzen" sind, unter anderem weil die Wirksamkeit der vorhandenen Mittel erhalten werden muss. Zudem seien die Landwirte selbst betroffen, wenn in ihren Tierbeständen resistente Keime auftreten. Durch die Einrichtung eines Antibiotikamonitorings innerhalb des QS-Systems im vergangenen Jahr hätten die Tierhalter bewiesen, dass sie sich der Verantwortung beim Thema Antibiotikaeinsatz stellen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Februar 2013
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2013