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VERBRAUCHERSCHUTZ/1232: Neufassung der Positivliste Futtermittel (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 13. August 2014

Neufassung der Positivliste Futtermittel

Normenkommission legt 11. Ausgabe vor



Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilt, hat die Normenkommission die Positivliste für Futtermittel überarbeitet und neu vorgelegt. Die 11. Deutsche Positivliste führt 374 Einzelfuttermittel. Nach Auffassung des DBV ist die Positivliste für Landwirte, Mischfutterhersteller sowie die Auditoren von Qualitätssicherungssystemen die wichtigste Referenz für die Tierernährung. Die Liste leistet einen wichtigen Beitrag zur Futter- und Lebensmittelsicherheit und zur Transparenz am Futtermittelmarkt. QS-zertifizierte Einzelfuttermittelhersteller dürfen nur Produkte im QS-System herstellen und vermarkten, die auf der Positivliste für Einzelfuttermittel stehen, die Liste ist ebenso im QM Milchsystem verbindlich. In über 95 Prozent der in Deutschland hergestellten Mischfuttermittel werden folglich nur Rohstoffe nach der deutschen Positivliste eingesetzt. In die Neuauflage wurden 12 Einzelfuttermittel neu aufgenommen sowie 40 Änderungen bei bereits gelisteten Einzelfuttermitteln eingearbeitet. Die deutsche Positivliste für Einzelfuttermittel nehme damit Innovationen auf und entwickle sich kontinuierlich weiter, teilt der DBV mit.

Bei vielen gelisteten Einzelfuttermitteln geben Datenblätter zusätzliche Informationen zum Herstellungsprozess, insbesondere zu "kritischen Kontrollpunkten", zur Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen und zu Analysedaten. Die für das jeweilige Futtermittel geltenden Vorgaben sollten Landwirte von ihrem Lieferanten einfordern und abgleichen, empfiehlt der DBV.

Die Normenkommission ist ein Gremium von Fachleuten aus Wissenschaft und den beteiligten Wirtschaftszweigen. Der Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft ist ein Zusammenschluss aus dem Deutschen Bauernverband (DBV), der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) und dem Verband der Landwirtschaftskammern (VLK). Anfrage auf Neuaufnahme eines Einzelfuttermittels in die Positivliste können Hersteller bei der Fachstelle der Normenkommission bei der DLG stellen. Diese werden dann von der Normenkommission fachlich geprüft und bewertet.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. August 2014
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. August 2014