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ASYL/1080: Trotz fortbestehender Verfolgung sinkt die Schutzquote (Flüchtlingsrat Niedersachsen)


Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. - Pressemitteilung vom 9. August 2016

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. kritisiert Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):

Trotz fortbestehender Verfolgung sinkt die Schutzquote


Das BAMF verweigert einem zunehmenden Anteil der Asylsuchenden den Flüchtlingsstatus und gewährt in etlichen Fällen nicht einmal mehr subsidiären Schutz. Bei fünf der Hauptherkunftsländer von Schutzsuchenden in Deutschland ist die Anzahl der positiven Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zuletzt deutlich gesunken. Dies ergeben Berechnungen des Flüchtlingsrats Niedersachsen. Besonders krass sind die Veränderungen bei Verfahren von afghanischen Flüchtlingen. Hier sank die bereinigte Schutzquote [1] von 77,6 % im Jahr 2015 auf 52,9 % im 1. Halbjahr 2016.

"Wir müssen davon ausgehen, dass Hintergrund der deutlich verringerten Schutzquote bei Personen aus Afghanistan auch politische Vorgaben aus Berlin sind", so Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats. "Bundesinnenminister de Maizière versucht schon seit längerem, den Druck zu erhöhen. Die Sicherheitslage in Afghanistan [2] und die Lebensrealität der Menschen von dort geben eine veränderte Bewertung der Verfolgungsgefahr jedenfalls nicht her."

Auch bei den Hauptherkunftsländern Irak, Iran, Pakistan und der Russischen Föderation ist die bereinigte Schutzquote zuletzt gesunken, obwohl sich an den Verfolgungsgründen und der politischen Realität dort wenig geändert hat. "Wir sorgen uns, dass die von BAMF-Leiter Weise forcierte beschleunigte Bearbeitung der Asylverfahren keine fairen Verfahren mehr für alle ermöglicht", so Weber. "48-Stunden-Bearbeitungskonzepte passen nicht in die Realität von schutzbedürftigen Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten".

Der Flüchtlingsrat beobachtet die gesamte Entwicklung mit Sorge. Bereits beim Herkunftsland Syrien hatte das BAMF zuletzt eine deutliche Kehrtwende in seiner Entscheidungspraxis vollzogen. Zwar erhalten immer noch fast alle Personen aus Syrien, die ein nationales Asylverfahren in Deutschland durchlaufen, einen Schutzstatus. Der Anteil der syrischen Flüchtlinge, denen nur noch subsidiärer Schutz statt einer Anerkennung als Flüchtling zugesprochen wird, ist bis Ende Juni 2016 jedoch auf fast 50% angestiegen. Für diesen Personenkreis wurde der Familiennachzug bis März 2018 ausgeschlossen.


Anmerkungen:

[1] Erläuterungen dazu siehe:
http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/08/2016-08-09-PI-Schutzquoten-Anlage.pdf

[2] Siehe etwa den Bericht der UNO v. 11.02.2016 (abgerufen am 05.08.2016).
http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/08/g1602379.pdf

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Quelle:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12, 30173 Hannover
Mo-Fr: 10.00 bis 12.30, Di+Do: 14.00 bis 16.00
Telefon: 0511/98 24 60 30, Fax: 0511/98 24 60 31
E-Mail: nds@nds-fluerat.org
Internet: www.nds-fluerat.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. August 2016

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