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ASYL/1167: Familien werden durch ein Nadelöhr getrieben (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 19. Mai 2017

Familien werden durch ein Nadelöhr getrieben

PRO ASYL zur neuen Begrenzung der Familienzusammenführung aus Griechenland durch das BMI


Die Einführung einer Obergrenze für den Nachzug von Familienangehörigen aus Griechenland nach Deutschland stößt bei PRO ASYL auf Empörung. »Die Kontingentierung auf 70 Personen pro Monat ist willkürlich und rechtswidrig« kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Damit wird eine der letzten legalen Möglichkeiten, aus Griechenland nach Deutschland zu reisen, auf eine lächerlich kleine Zahl gedeckelt. Die Folge kann sein, dass Familien auf illegale Wege gedrängt werden.

Die in Griechenland Gestrandeten müssen durch mehrere Nadelöhre. Das Erste ist die Stellung eines Asylantrags in Griechenland: Nur wenn dieser gestellt ist, kann eine Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-III-Verordnung beantragt werden. Die Bearbeitung durch griechische und deutsche Behörden dauert jedoch Monate. Die monatelange Trennung zerstört Familien, die auf der Flucht Tragisches erlebt haben. Das Bundesinnenministerium führt nun ein zweites Nadelöhr ein: die Obergrenze von 70 pro Monat ab 1. April für Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung.

In einer Antwort des BMI vom 8. Mai 2017 zur schriftlichen Anfrage der LINKEN heißt es: »Der Bundesminister des Innern hat [...] seinen griechischen Amtskollegen bei beiden Verfahren [Relocation und Dublin-Überstellungen] um eine engere Abstimmung in Bezug auf die Durchführung der Dublin- und Umsiedlungsverfahren und die Anzahl der zu überstellenden Personen zwischen den beteiligten Behörden gebeten. Hierdurch soll insbesondere den besonderen Umständen jedes Antragstellers sowie den sich bereits im Bundesgebiet aufhältigen Familienangehörigen angesichts der teilweise begrenzten Betreuungs- und Unterbringungskapazitäten Rechnung getragen werden. Bei dieser Abstimmung sollen auch mögliche Verfristungen für die Dublin-Überstellungen mit berücksichtigt werden.«

Im Gesamtjahr 2016 gab es 3.179 Übernahmeersuchen aus Griechenland, 2.483 Zustimmungen zur Übernahme durch das BAMF, aber nur 739 tatsächliche Überstellungen im Rahmen der Familienzusammenführung (siehe BT-Drucksache 18/11262, Seite 50). Im April 2017 wurden der griechischen Zeitung Efimerida ton Syntakton zufolge gerade mal 70 Angehörige aus Griechenland nach Deutschland überstellt, im Vergleich zu 540 im März und 370 im Februar.

Tausende Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen und Asylsuchenden - Frauen und Kinder, aber auch unbegleitete Minderjährige - harren in Griechenland unter prekären Umständen aus und warten auf die Familienzusammenführung. Bislang sollten Familienzusammenführungen aus Griechenland fristgerecht innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden - von der Zustimmung Deutschlands zur Übernahme bis zur tatsächlichen Überstellung. Eine Verfristung führt nicht nur zu unmenschlichen Härten, sondern auch zu einer rechtlichen Unsicherheit. PRO ASYL fordert das BMI auf, klarzustellen, wie die Rechtslage nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist. Möglicherweise führt die Verfristung dazu, dass die Familien dauerhaft getrennt bleiben.

In der oben genannten Antwort vermischt das BMI die politisch beschlossene Verteilung von Flüchtlingen aus Griechenland auf andere EU-Staaten mit dem individuellen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung nach der Dublin-III-Verordnung. In Deutschland stehen Unterkünfte leer, in Griechenland entstehen Lager der Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit. PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, geltendes EU-Recht zu achten und den Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung zeitnah zu gewährleisten.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 19. Mai 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017

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