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ASYL/1299: Flüchtlingsrat fordert Ende der Kasernierung von Geflüchteten (Flüchtlingsrat SH)


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. - 9. August 2018

Hetzerische Debatte macht Opfer zu Tätern

Flüchtlingsrat fordert Ende der Kasernierung von Geflüchteten.


Dass es zu sozialen Reibungsverlusten und Problemlagen infolge systematischer Desintegration von zwangskasernierten Ausreisepflichtigen in der LUKA Boostedt kommen würde, war absehbar. Entsprechende Warnungen der Verbände, des Landesflüchtlingsbeauftragten und nicht zuletzt des Flüchtlingsrates wurden von Politik und zuständigen Landesverwaltungen allerdings in den Wind geschlagen.

"Unerträglich ist die aktuelle scheinheilige Naseweisheit kommunaler und Landespolitiker, wenn diese einmal mehr die Opfer ihrer verfehlten Politik für deren Konsequenzen verantwortlich machen", beklagt Martin Link, Geschäftsführer vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Dass Menschen, denen vermeintlich unausweichlich die Externalisierung in Gewalt, Perspektivlosigkeit und die in ihren Herkunftsländern herrschenden Überlebensnöte bevorsteht, die Alltagskontenance verlieren, sollte niemanden überraschen. "Wenn Geflüchtete sich nur noch als entsorgungsbedürftiger Menschenmüll wahrgenommen fühlen, muss es nicht wundern, wenn ihnen im Alltag die Nettikette und der Sinn für den Grünen Punkt verloren gehen", erklärt Martin Link.

Geflüchtete Männer, Frauen und Kinder in einer AnKER-Zentren gleichenden Situation systematisch in einer Waldkaserne zu isolieren, ihnen jedwede Chance, Integrationsleistungen zu erbringen, vorzuenthalten und ihnen pauschal eine Bleibeperspektive abzusprechen, ist schon fragwürdig genug. Die Selbstgerechtigkeit, mit der nunmehr Teile der Politik, anstatt ihre Strategie der Kasernierung und Ausgrenzung Verzweifelter infrage zu stellen, sich öffentlich über das soziale Fehlverhalten der Betroffenen echauffieren, ist allerdings perfide.

Der Handlungsbedarf indes ist klar: Keine Kasernierung von Geflüchteten. Regelmäßige dezentrale Umverteilung von geflüchteten Menschen und ihrer Familien auf die Kreise und kreisfreien Städte. Keine Unterbringung in Sammelunterkünften. Keine Asozialisierung von Geflüchteten durch - im Übrigen verfassungswidrige - Sachleistungen.



Berichterstattungen:

vom 8.8.2018: http://www.kn-online.de/Nachrichten/Politik/Buergermeister-Hartmut-Koenig-Wir-Boostedter-werden-vom-Land-allein-gelassen

vom 9.8.2018: http://www.kn-online.de/Nachrichten/Politik/Fluechtlingskrise-Politik-fordert-Konsequenzen-in-Boostedt

Weitere Downloads:
vom 9.8.2018: Presseerklärung des Zuwanderungsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Stefan Schmidt.
https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/presseerklaerungen/2018/pe-vom-9.9.2018_PE-Fb-zu-AnKER-Zentren-vom-8.8.2018.pdf

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Quelle:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
Sophienblatt 82-86, 24114 Kiel
Telefon: ++49 431 735 000, Fax: ++49 431 736 077
E-Mail: office(at)frsh.de
Internet: www.frsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. August 2018

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