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ASYL/663: Schützt die Verfassung vor Abschiebungen nach Griechenland? (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 27. Oktober 2010

Schützt die Verfassung vor Abschiebungen nach Griechenland?

Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Überstellungen von Asylsuchenden nach dem Europäischen Zuständigkeitssystem Dublin II


Am 28. Oktober 2010 um 10.00 Uhr findet die mündliche Verhandlung in Sachen Dublin-Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Fragen, die das Spannungsfeld zwischen Grundgesetz, Europäischer Menschenrechtskonvention und Europäischer Charta berühren. Konkret geht es um die Verfassungsbeschwerde eines irakischen Asylsuchenden, der über den EU-Staat Griechenland nach Deutschland eingereist ist. Sein Fall ist exemplarisch für das Schicksal Tausender Asylsuchender, die über Griechenland in die EU eingereist sind und um asylrechtlichen Schutz in einem anderen EU-Mitgliedstaat nachgesucht haben. Aufgrund des Zuständigkeitssystems Dublin II werden Asylsuchende jedoch in der Regel auf den Staat verwiesen, in dem sie erstmals den Boden der EU betreten haben - oftmals ist dies Griechenland. Die Zentralstaaten wie Deutschland drängen die europäische Verantwortung für den Flüchtlingsschutz damit an die EU-Staaten an den Außengrenzen der EU ab. Griechenland ist damit völlig überfordert, das dortige Asylsystem ist längst kollabiert. PRO ASYL hat in enger Kooperation mit griechischen Rechtsanwälten und anderen Experten in den letzten Jahren wiederholt die dramatische Situation von Flüchtlingen in Griechenland recherchiert, dokumentiert und öffentlich gemacht. Die jüngsten Rechercheergebnisse wurden am 23. Oktober 2010 auf der Homepage von PRO ASYL veröffentlicht. Aufgrund der dramatischen Entwicklungen in Griechenland und auf Bitten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg haben zahlreiche europäische Regierungen Abschiebungen nach Griechenland gestoppt. Deutschland will weiterhin nach Griechenland abschieben. Der Rechtsschutz soll sogar so weitgehend beschränkt sein, dass Gerichte die Abschiebungen nicht einmal vorläufig aussetzen dürfen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von PRO ASYL:
www.proasyl.de


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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 27. Oktober 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2010