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ASYL/773: Syrischen Flüchtlingen wird rechtswidrig das Aufenthaltsrecht versagt (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 5. Oktober 2012

Syrischen Flüchtlingen wird rechtswidrig das Aufenthaltsrecht versagt

PRO ASYL und Flüchtlingsrat: Syrische Flüchtlinge brauchen Schutz und Aufnahme sowie ein sicheres Bleiberecht



Ruprecht Polenz (CDU), der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, hat sich für eine Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Deutschland ausgesprochen. PRO ASYL begrüßt diesen Vorstoß und fordert, dass nun auch gehandelt wird. Längst überfällig ist es, die Hürden im Visumsverfahren zu beseitigen. Deutschland könnte bereits jetzt Verwandte von hier lebenden syrischen Staatsangehörigen in einem vereinfachten Visumsverfahren aufnehmen.

Aber auch für die bereits in Deutschland lebenden Syrer muss die Situation verbessert werden. Die Innenminister der Länder haben sich mit dem Bundesinnenminister darauf verständigt, den seit März dieses Jahres geltenden Abschiebungsstopp für Syrien zu verlängern. Eigentlich stünde damit geduldeten Flüchtlingen aus Syrien laut Gesetz eine Aufenthaltserlaubnis zu. Nach dem Beschluss der Innenministerien sollen sie aber weiterhin lediglich Duldungen bekommen. "In der jetzigen Situation Flüchtlinge aus Syrien lediglich für weitere sechs Monate zu dulden, um sie in ferner Zukunft vielleicht trotzdem noch abschieben zu können, ist zynisch. Die Flüchtlinge brauchen jetzt einen sicheren Aufenthalt und eine Perspektive in Deutschland" erklärte Hubert Heinhold, Vorstandsmitglied von PRO ASYL.

PRO ASYL und der Flüchtlingsrat kritisieren zudem, dass das geplante Vorgehen mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren ist. "Es kann nicht angehen, dass die Flüchtlinge entgegen der Rechtslage weiterhin mit Duldungen abgespeist werden sollen. Das Gesetz ist an diesem Punkt eindeutig und kann nicht nur zum Teil angewandt werden", kommentierte Timmo Scherenberg für den Flüchtlingsrat den Beschluss.

Im Aufenthaltsgesetz ist vorgesehen, dass jedes Bundesland eigenverantwortlich einen Abschiebungsstopp für bestimmte Ausländergruppen für bis zu sechs Monate erlassen kann. Nach diesen sechs Monaten muss im Einvernehmen mit den anderen Bundesländern und dem BMI eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen einer Bleiberechtsregelung erteilt werden (§ 60a (1) AufenthG, § 23 AufenthG).

Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass Flüchtlinge, für die ein Abschiebungsstopp gilt, über Jahre hinweg lediglich Kettenduldungen erhalten. Dies war nach dem Ausländergesetz vor 2005 noch der Fall und wurde bewusst geändert. Umso erstaunlicher mutet es an, dass sich die Innenministerien jetzt über die Gesetzeslage hinwegsetzen, zumal es das erste Mal seit Inkrafttreten des Gesetzes ist, dass ein Abschiebungsstopp über sechs Monate hinaus verlängert wird.

Von der Regelung betroffen sind vor allem Flüchtlinge, die sich schon länger in Deutschland aufhalten und deren Asylanträge abgelehnt wurden.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 5. Oktober 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2012