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ASYL/873: Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 10. Juni 2014

DAV: Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen



Berlin (DAV). Vom 11. bis 13. Juni 2014 tagt in Bonn die Ständige Konferenz der Innenminister und Innensenatoren (IMK). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert diese Konferenz dringend auf, anzuordnen, dass zunächst für die Dauer von sechs Monaten die Abschiebung von afghanischen Staatsangehörigen nach Afghanistan ausgesetzt wird.

"Es hat tatsächlich, wenn auch wenige, Abschiebungen nach Afghanistan gegeben", erläutert Rechtsanwalt Victor Pfaff vom DAV-Ausschuss Ausländer- und Asylrecht. Im Jahre 2013 seien es acht gewesen. "Eine Abschiebung muss aber aus humanitären Gründen aufgrund der erbärmlichen Lebensumstände, auf die die Rückkehrer treffen, unterbleiben", fordert Pfaff. Dies sei, unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens, auch den Landesbehörden klar, soweit nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen. Es sei auch nicht absehbar, wie sich die äußerst prekäre Sicherheitslage der Menschen in Afghanistan nach Abzug der NATO-Truppen entwickeln wird.

Problematisch ist nach Ansicht des DAV die gesetzliche Verpflichtung der Behörden, bei Ablehnung des Asylantrages den Aufenthalt zu beenden. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass z. B. Asylfolgeanträge gestellt, Petitionen eingereicht wurden, Schutz im Kirchasyl gesucht wurde. Alles unnötige, die Behörden, die Gesellschaft und vor allem die Betroffenen belastende Umstände.

Wünschenswert ist darüber hinaus, dass die IMK die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen beschließt (§ 23 Abs. 1 AufenthG). Das würde zur Entlastung des völlig überforderten Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, aber auch der Sozialbehörden und des Sozialetats beitragen. Der DAV verweist in diesem Zusammenhang auf Erfahrungen mit früheren vergleichbaren Erlassen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 17/14 vom 10. Juni 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2014