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ASYL/972: Gesundheitsvorsorge für Flüchtlinge muss auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt werden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. September 2015

Gesundheitsvorsorge für Flüchtlinge muss auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt werden


Berlin (DAV). Zurzeit wird den Asylsuchenden, Flüchtlingen, Geduldeten und Papierlosen lediglich eine gesundheitliche Minimalversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuteil. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stößt dies auf rechtliche Bedenken.

Es muss ein System geben, diese Personen in die gesetzlichen Krankenkassen zu integrieren, wie dies mit der Gesundheitskarte zum Teil schon praktiziert wird.

"Ausreichende Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht", stellt DAV-Präsident Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg klar. Die aktuell praktizierte minimalmedizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei mit dem Menschenrecht auf Gesundheit nicht vereinbar.

Die Beschränkung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf eine Behandlung nur bei "akuter Erkrankung mit Schmerzzuständen" und der Gewährung sonstiger Leistungen nur, wenn die "zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind", hat häufig Gesundheitsschäden und sogar Todesfälle zur Folge. Der DAV unterstützt daher auch die Initiative der Medibüros und Medinetze in Deutschland, eine Lösung über die gesetzlichen Krankenkassen zu finden.

Die gesundheitliche Minimalversorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen müsse auch als verfassungswidrig gewertet werden. "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 entschieden, dass "die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren" sei", so Schellenberg weiter.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 36/15 vom 9. September 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2015

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