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AUSSEN/513: Mit Beton verrechnet - Debatte des Deutschen Bundestags über Kolonialverbrechen (afrika süd)


afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
Nr. 2, März/April 2012

Mit Beton verrechnet
Deutscher Bundestag debattiert über Kolonialverbrechen

von Hein Möllers



Die Oppositionsparteien hatten zwei Anträge eingereicht, die Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika als Völkermord anzuerkennen und daraus Konsequenzen zu ziehen. Die Anträge wurden von der Regierungskoalition zurückgewiesen. Sie hilft Namibia lieber, Beton zu mischen.


Unter Historikern ist längst unbestritten, dass der Kolonialkrieg gegen Herero und Nama im damaligen Deutsch-Südwestafrika ein Völkermord war. Die deutsche Politik jedoch wehrt sich gegen diesen Begriff. Sie hält an dem Standpunkt fest, mit der unverbindlichen Erklärung, Deutschland habe eine besondere Verpflichtung gegenüber Namibia, alles gesagt zu haben. Ein Vorstoß in Richtung einer verbindlicheren Erklärung und förmlichen Entschuldigung blieb bisher allein der Linksfraktion vorbehalten (2008). In diesem Jahr schlossen sich die SPD und die Grünen erstmals mit einem - abgeschwächten - gemeinsamen Antrag an. In der Abstimmung enthielten sich SPD/Grüne bzw. Linke beim jeweiligen anderen Antrag.

Der Antrag der Linken (Drucksache 17/8767) wurde nach der 1. Lesung am 1. März 2012 zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Der Antrag führt aus, dass der Völkermord durch die damaligen Schutztruppen bis heute im Wesentlichen nicht anerkannt und keine angemessene Entschädigung geleistet wurde. Er wirke sich aber immer noch auf die Lebenssituation der Nachfahren der Opfer aus.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Völkermord anzuerkennen und eine förmliche Entschuldigung zu leisten. Die Entschuldigung einer einzelnen Ministerin reiche da nicht aus, führte Niema Movassat von der Linken in der Debatte aus. Er bezog sich dabei auf die Bitte um Vergebung "im Sinne des gemeinsamen Vaterunser, die 2004 die Entwicklungsministerin Wieczorek-Zeul anlässlich des 100-jährigen Gedenkens am Waterberg ausgesprochen hatte. Zumal, wie Michael Kauch von der FDP in der Debatte genüsslich ausbreitete, selbst Mitglieder der damaligen rot-grünen Koalition und Regierung diese Entschuldigung als Privatmeinung abtaten.

Aus dem Eingeständnis der Schuld ziehen die Linken bestimmte Konsequenzen. Es solle eine deutsch-namibische Parlamentariergruppe gegründet werden und beide Parlamente in einen Dialog treten, der auch die Entschädigungsfrage behandeln solle. Ferner wird ein Fonds angeregt, in den auch Unternehmen einzahlen, die von Krieg und Kolonialismus profitiert haben. Insgesamt sollen in Schule und Öffentlichkeit das Bewusstsein über die deutsche Kolonialherrschaft gestärkt werden. Nicht zuletzt geht es im Antrag auch um eine würdige Rückführung aller Gebeine, die zum Zwecke einer pseudowissenschaftlichen Rassenforschung nach Deutschland verbracht wurden.

Der Auswärtige Ausschuss empfahl mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die der Linken bei Enthaltung von SPD und Grünen dem Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung des Völkermords und Wiedergutmachung.

SPD und Grüne brachten daraufhin kurzfristig einen gemeinsamen Antrag ein (Drucksache 17/9033 neu). Inhaltlich war er über weite Strecken mit dem der Linken deckungsgleich. Zusätzlich fordert er die Bundesregierung auf, die 2004 auf den Weg gebrachte "Versöhnungsinitiative" wiederzubeleben, aufzustocken und auch für regionale Projekte zu öffnen. Die Frage der Wiedergutmachung erwähnt dieser Antrag jedoch mit keinem Wort.

CDU/CSU und FDP wiesen beide Anträge ab. Sie verurteilten zwar die Gräueltaten der deutschen Truppen, werteten aber vor allem den Antrag der Linken als parteipolitische und "allein ideologisch-motivierte" Aktion. Immerhin: Diesmal verzichtete die CDU bei dieser Lesung auf den Einwand, der Kolonialkrieg könne nicht als Völkermord gewertet werden, da in Deutschland die Völkermordkonvention erst 1955 unterzeichnet wurde. Es dürfte auch dem letzten Hinterbänkler gedämmert haben, dass damit auch die Shoah an den Juden als Völkermord geleugnet würde.

Unisono betonten beide Regierungsfraktionen, es bedürfe keiner neuen Resolution, da mit der parteiübergreifenden Erklärung der besonderen Verantwortung Deutschlands für Namibia alles gesagt sei. Die Verantwortung drücke sich - wie mehrfach erwähnt wurde - aus in der bevorzugten Behandlung in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.

Gegen diese Verrechnung von Entwicklungshilfe gegen Wiedergutmachungszahlungen verwehrte sich der Linke-Abgeordnete Movassat. Der Antrag der Linken hatte dazu Stellung bezogen: "Entwicklungszusammenarbeit unterscheidet sich jedoch grundsätzlich von Wiedergutmachung. Bei Wiedergutmachung handelt es sich nicht um Hilfeleistung, sondern um einen Anspruch von Geschädigten, der sich aus der Anerkennung von erlittenem Unrecht ergibt."

Egon Jüttner von der CDU führte als weitere Belege für die besondere Verantwortung die steigenden Touristenzahlen aus Deutschland ins Feld, die Devisen und Arbeitsplätze brächten. Ausführlich widmete er einen Teil der knapp bemessenen Redezeit mit der Würdigung der Investition eines deutschen Unternehmens in das erste Zementwerk in Namibia. Die "prominente offizielle Beteiligung von namibischer Seite" unterstreiche die große Anerkennung Namibias für das deutsche Engagement.

Das Betongeschäft läuft halbwegs, ein erster Exportvertrag ist unterzeichnet. Er bringt Devisen. Aus Angola.

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Quelle:
afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
41. Jahrgang, Nr. 2, März/April 2012, S. 8
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2012