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INNEN/1631: Deutschland und Kosovo unterzeichnen Rückübernahme- und Sicherheitsabkommen (BMI)


Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern - 14.04.2010

Deutschland und Kosovo unterzeichnen Rückübernahme- und Sicherheitsabkommen


Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und sein kosovarischer Amtskollege Bajram Rexhepi haben am 14. April 2010 in Berlin ein Abkommen unterzeichnet, welches die wechselseitige Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen aus dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei regelt. Darüber hinaus unterzeichneten die beiden Minister ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, das die verbesserte Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie des internationalen Terrorismus zum Gegenstand hat.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. de Maizière:

"Das Rückübernahmeabkommen stellt die bisherige gute und erfolgreiche Zusammenarbeit beider Seiten bei der Bekämpfung der illegalen Migration auf eine neue Grundlage. Nach seinem Inkrafttreten wird es den deutschen Ausländerbehörden nicht nur wie schon bisher möglich sein, ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige oder andere aus dem Kosovo stammende Personen dorthin zurückzuführen, sondern künftig auch Drittstaatsangehörige und staatenlose Personen, wenn diese aus dem Kosovo rechtswidrig nach Deutschland eingereist sind oder ihren Aufenthalt in Deutschland über den erlaubten Zeitraum hinaus ausgedehnt haben."

In dem Abkommen werden die Voraussetzungen und technischen Einzelheiten für eine Rückübernahme einschließlich der Verfahren und des Vollzugs von Rückführungen geregelt. Damit entspricht das Rückübernahmeabkommen den modernen europäischen Standards, wie sie auch in den von der Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen Abkommen dieser Art festgelegt werden.

In Deutschland halten sich derzeit etwa 14.000 ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo auf. "Deutschland plant keine Massenabschiebungen dieser Personen, sondern wird auch künftig auf der Grundlage des Abkommens seine Politik der schrittweisen Rückführung fortsetzen, die weiterhin in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den kosovarischen Behörden erfolgt", so Dr. de Maizière weiter. "Um dem Kosovo bei der Wiedereingliederung der Rückkehrer zu helfen, hat Deutschland bereits Anfang 2009 das Rückkehrprojekt "URA 2" eingerichtet, das mit einem Büro in Pristina ein vielfältiges Angebot von Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für in das Kosovo zurückkehrende Personen bereit hält."

Das Sicherheitsabkommen steigert die Wirksamkeit der deutsch-kosovoarischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus. Es wird damit einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit in beiden Staaten leisten. Das Abkommen stellt den Informationsaustausch und die sonstige Kooperation zwischen den beteiligten Sicherheitsbehörden unter strikter Wahrung rechtsstaatlicher Datenschutzvorschriften auf eine neue Grundlage. Zu diesem Zweck enthält das Abkommen im Wesentlichen Regelungen zu den Formen, den Rahmenbedingungen und den Grenzen der Zusammenarbeit.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/04/kosovo.html


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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. April 2010
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin
Telefon: 01888 681-0, Telefax: 01888 681-2926
E-mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet: http://www.bmi.bund.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2010