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INNEN/1680: Körperscanner im Test - Leistungsfähig, aber noch nicht flächendeckend einsetzbar (BMI)


Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern - 31.08.2011

Körperscanner im Test:
Leistungsfähig, aber noch nicht flächendeckend einsetzbar


Am 31. Juli 2011 endete der am 27. September 2010 begonnene und einmalig verlängerte Feldtest von zwei Körperscannern am Flughafen Hamburg (vgl. Pressemitteilungen des BMI vom 27. September 2010, 30. März 2011 und 29. Juli 2011). Rund 809 000 Passagiere haben diese Kontrollmethode freiwillig für die Luftsicherheitskontrollen genutzt. Inzwischen ist die interne Auswertung der zehnmonatigen Testphase abgeschlossen.

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat aufgrund der Testergebnisse entschieden, dass derzeit keine Körperscanner an Flughäfen eingesetzt werden. "Die Bundespolizei wird die Entwicklung auf diesem Gebiet weiter eng begleiten, so dass wir hoffentlich bald Geräte zur Verfügung haben, die sowohl unseren hohen Sicherheitsansprüchen genügen als auch dem Passagieraufkommen Rechnung tragen", erklärte der Bundesinnenminister.

Die Auswertung der Daten aus dem zehnmonatigen Praxisbetrieb hat ergeben, dass Körperscanner grundsätzlich geeignet sind, die Effizienz und Effektivität von Luftsicherheitskontrollen zu verbessern. Sie sind eine gute Kontrollmethode, um zukünftig die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs noch zu steigern und die Prozesse für den Passagier deutlich zügiger und komfortabler zu gestalten.

Jedoch zeigte sich auch, dass die Technologie noch nicht soweit ausgereift ist, dass die zur Verfügung stehenden Geräte für die Praxis geeignet sind. Unnötige Alarme sind in der Regel auf Eigenschaften der Kleidung (wie z.B. Faltenwurf) zurückzuführen. Auch wenn sich die Nachkontrollen in vielen Fällen auf die angezeigten Bereiche beschränken lassen, handelt es sich hierbei um insgesamt zu viele Fälle, die die Kontrollen verlängern.

Daher ist die jetzige Generation der Körperscanner - trotz der hohen Detektionsleistung - noch nicht für den allgemeinen Praxisbetrieb geeignet.

Körperscanner sind derzeit nur im Testverfahren an europäischen Flughäfen zugelassen. Die EU-Verordnung, die die Zulassung von Körperscannern als reguläres Kontrollmittel für die Luftsicherheitskontrollen von Passagieren regelt, wird derzeit von der EU-Kommission erarbeitet.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. August 2011
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin
Telefon: 030 / 18681 - 0, Telefax: 030 / 18681 - 2926
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet: http://www.bmi.bund.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2011