Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → FAKTEN

MENSCHENRECHTE/280: Einhaltung der Rechte in der Terrorismusbekämpfung (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 11. März 2014

Bundesregierung muss sich für die Einhaltung der Menschenrechte in der internationalen Terrorismusbekämpfung einsetzen



Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundesregierung auf, sich bei der internationalen Terrorismusbekämpfung nicht an gezielten Tötungen zu beteiligen. "Gezielte Tötungen von Terrorismusverdächtigen sind nicht mit den Menschenrechten vereinbar", sagte Institutsdirektorin Beate Rudolf anlässlich der Veröffentlichung des Policy Papers "Wann hat der Staat das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte". Deutschland solle sich international dafür einsetzen, so Wolfgang Heinz, Autor des Papiers, dass bei gemeinsamen Auslandseinsätzen von EU- oder NATO-Ländern einheitliche Standards gelten, die den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht entsprechen. Die Bundesregierung müsse zudem darauf achten, dass sie bei der internationalen Zusammenarbeit keine Beihilfe zu gezielten Tötungen leiste. Problematisch sei es daher, wenn Polizei, Bundeswehr oder Nachrichtendienste Informationen über gesuchte Personen an Staaten weitergeben, die eine Politik der gezielten Tötungen verfolgen.

Auch die Vereinten Nationen fordern klarere Regeln bei der Terrorismusbekämpfung. In seinem heute im UN-Menschenrechtsrat in Genf vorgestellten Bericht fordert der UN-Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus, Ben Emmerson, mehr Transparenz und Rechenschaftslegung bei gezielten Tötungen und eine zeitnahe, unabhängige und unparteiische Untersuchung, wenn es Hinweise auf getötete Zivilistinnen oder Zivilisten gebe.


Wolfgang S. Heinz (2014): Policy Paper: Wann hat der Staat das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1%5BshowUid%5D=483&cHash=20af3aada6ba1358e11331164aeaba88

"Gezielte Tötungen von Terrorismusverdächtigen sind nicht mit den Menschenrechten vereinbar" - Interview mit Wolfgang Heinz, Deutsches Institut für Menschenrechte:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/gezielte-toetungen-von-terrorismusverdaechtigen-sind-nicht-mit-den-menschenrechten-vereinbar-int.html

UN-Menschenrechtsrat (2014): Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of human rights and fundamental freedoms while countering terrorism, Ben Emmerson (Word, nicht barrierefrei):
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/RegularSessions/Session25/Documents/A-HRC-25-59.doc

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 11. März 2014
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2014