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MENSCHENRECHTE/345: Moderne Sklaverei - Betroffene von Menschenhandel stärken (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 1. Dezember 2017

Moderne Sklaverei - Betroffene von Menschenhandel stärken


Berlin. Zum Internationalen Tag für die Abschaffung der Sklaverei am 2. Dezember 2017 erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Sklaverei und Menschenhandel sind geprägt von Unfreiheit, Zwang und massiver wirtschaftlicher Ausbeutung. Menschenhandel findet in Deutschland in verschiedenen Branchen wie der Gastronomie, der Fleischverarbeitung, dem Bau, dem Transportgewerbe, der Pflege, im Haushalt oder der Sexindustrie statt. Nach Deutschland geflüchtete Menschen sind aufgrund ihrer knappen Ressourcen, fehlender Sprach- und Rechtskenntnisse sowie ihres unsicheren Aufenthaltsstatus in ihrer Lebenslage besonders verletzlich und damit anfällig für Ausbeutung.

Trotz internationaler Menschenrechtsverträge zum Schutz vor Ausbeutung, und vieler politischer Debatten, die die Rechte der Betroffenen betonen, sieht die Praxis in Deutschland nach wie vor anders aus. Der Expertenausschuss, der die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel durch Deutschland überprüft, hat 2017 unter anderem kritisiert, dass Behörden Betroffene von Menschenhandel nicht erkennen und diese deshalb keinen Zugang zu ihren Rechten haben. Betroffene können nur selten ihre Ansprüche auf Lohn und Entschädigung durchsetzen. Selbst minderjährige Betroffene erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchsetzung ihrer Rechte nur, wenn sie im Strafverfahren als Zeuginnen oder Zeugen aussagen.

Die zuverlässige Identifizierung der Betroffenen von Menschenhandel ist der Dreh- und Angelpunkt sowohl für die Strafverfolgung der Täter als auch für die Durchsetzung der Betroffenenrechte. Davon hängen gesetzlich verankerte Ansprüche auf Abschiebeschutz, Aufenthalt, Sozialleistungen oder die staatliche Entschädigung ab.

Der Ausschuss empfiehlt eine umfassende nationale Strategie zur Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels sowie eine unabhängige Berichterstatterstelle. Diese sollte aussagekräftige Informationen über Menschenhandel in Deutschland erheben, um Aufschluss über das Dunkelfeld, die Wirkung von Behördenhandeln sowie das Zusammenwirken der Akteure zu erhalten."


Weitere Informationen:

Heike Rabe (2017): Bekämpfung von Menschenhandel - eine menschenrechtliche Zwischenbilanz. Handlungsfelder für die kommende Legislatur (Information Nr. 8)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Information/Information_8_Bekaempfung_von_Menschenhandel_menschenrechtliche_Zwischenbilanz.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Dezember 2017
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2017

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