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STATISTIK/559: Zensus 2011 - Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten beginnt (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 08.02.2012

Zensus 2011: Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten beginnt


WIESBADEN - Der Zensus 2011 geht mit der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten in die letzte Runde. Mit dieser Befragung klären die Statistischen Ämter der Länder Unstimmigkeiten, die im Rahmen des Zensus 2011 bei der Zusammenführung der Daten der Einwohnermeldeämter mit den Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung aufgetreten sind. Diese Klärung dient der korrekten Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.

Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten findet ausschließlich an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern statt. Den klassischen Fall dieser Befragung stellen Einfamilienhäuser dar, an denen die erwachsenen Kinder noch mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, aber dort nicht mehr wohnen, da sie beispielsweise zum Studium weggezogen sind. Bei Haushalten, die bereits im Rahmen der Haushaltebefragung Angaben zu ihrem Wohnsitz gemacht haben, findet keine erneute Befragung statt.

Zur Klärung der Unstimmigkeiten werden nur wenige Angaben benötigt: Neben Hilfsmerkmalen wie Name und Anschrift werden insbesondere die Erhebungsmerkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz), Anzahl der Personen im Haushalt sowie die Staatsangehörigkeit - bezogen auf den Zensusstichtag 9. Mai 2011 - erfragt. Alle Fragen sind im "Musterfragebogen" unter www.zensus2011.de, Pfad: Infothek + Download → Musterfragebogen → Klärung von Unstimmigkeiten einsehbar.

Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten erfolgt durch ein persönliches Interview. Befragte erhalten dazu in den kommenden Wochen eine schriftliche Terminankündigung. Die Interviewerin oder der Interviewer wird an dem angekündigten Termin zusammen mit dem oder der Befragten den Fragebogen ausfüllen. Alternativ können die Befragten den Fragebogen selbst ausfüllen und entweder im ausreichend frankierten Rückumschlag an die angegebene Adresse zurücksenden oder in ihrer Erhebungsstelle abgeben. Ebenfalls möglich ist die Online-Meldung unter www.zensus2011.de.

Wie generell beim Zensus 2011 gilt auch bei der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten, dass die erhobenen Daten nur im abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter verbleiben. Andere Behörden oder Institutionen haben keinen Zugriff auf diese Informationen - auch nicht die Meldebehörden.


Parallel zur Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten läuft derzeit noch die "Befragung zur Klärung des Wohnsitzes". Hierbei werden Personen befragt, bei denen im Melderegister unplausible Angaben bezüglich des Hauptwohnsitzes festgestellt wurden: So kann es vorkommen, dass eine Person mit mehreren Hauptwohnsitzen oder ausschließlich mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Diese Befragung dient damit ebenfalls der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Auch bei dieser Erhebung sind die erhobenen Daten sicher, weil sie den abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter nicht verlassen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 45 vom 08.02.2012
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44
Telefax: (0)611/75-39 76
presse@destatis.de
www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2012