Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → KOMMENTAR


REPRESSION/1585: Internet - Feedback der Kontrolle ... (SB)



Wenn von einer Zensur des Internets die Rede ist, gilt es zu bedenken, daß diese Form der Verknüpfung in Gestalt eines Netzes von vornherein die Zugriffsmöglichkeit impliziert, die Beteiligten zu überwachen, auszuforschen, zu kontrollieren und zu sanktionieren. Auch kann von einem freien Zugang zum Wissen der Welt für alle Menschen und dessen Entfaltung durch eine weltumspannende Gemeinschaft der Nutzerinnen und Nutzer keine Rede sein. Staatliche Verfügungs- und kommerzielle Verwertungsinteressen arbeiten Hand in Hand, den Pool der Informationen mittels verschiedener Mechanismen zu selektieren und auszusteuern. Hinzu kommt der ungebrochene Siegeszug sozialer Medien, in denen sich die Menschen freiwillig und mit Hingabe entblößen, so daß ein bloßes Beharren auf Privatsphäre fast schon zum Verdachtsmoment mutiert.

Auf Grundlage dieser Orwellschen Voraussetzungen ist die Durchsetzung verschärfter Zensurinstrumente nicht so sehr ein Bruch mit vordem unbeschnittenen Flügeln freier Meinungsäußerung, als vielmehr die zu erwartende Nutzung und in Rechtsform überführte Umsetzung des dem Internet innewohnenden Verfügungspotentials. Da sich im formellen Rechtsstaat brachiale Unterbrechungen des Netzzugangs, wie man sie autoritären Regimen zum Vorwurf macht, bislang eher verbieten, bedarf es vermittelnder Ansätze, die Akzeptanz der zu implementierenden Maßnahmen zu befördern und deren letztendliche Stoßrichtung zu verschleiern. Möglich ist dies in der Klammer staatsbürgerlicher Gesinnung, deren kritischer Geist sich darin erschöpft, zu befürworten, was einem nützt, und abzulehnen, was den eigenen Vorteil schmälern könnte, ohne jemals den Staat an sich einer Fundamentalkritik zu unterziehen.

Daß sich Zensur ungeachtet ihrer vordergründigen Adressaten in der Konsequenz stets gegen die radikale Linke und deren Opposition gegen die herrschenden gesellschaftlichen Verhältnisse richtet, liegt auf der Hand. Selbst wenn sie zu einer marginalisierten Minderheit geschrumpft sein sollte, geht es bei den Angriffen um die prinzipielle Eliminierung emanzipatorischen Gedankenguts und widerständigen Strebens, das mit Blick auf künftige Hungerrevolten virulent werden könnte. Dem widerspricht nicht, daß sich Zensur mitunter auch gegen die Rechte richtet, geschieht dies doch im Namen des Extremismusverdikts und fungiert zugleich als Experimentierfeld repressiver Ansätze.

Die Rechte hat an Zensur nichts auszusetzen, sofern sie nicht gerade ihre eigenen Repräsentanten und Publikationen betrifft. Daraus resultieren zwangsläufig gewisse Verwirrungen und Kehrtwenden, wie man sie an der AfD studieren kann. Im Sommer 2017 wollten deren damalige Spitzenkandidaten und heutigen Bundestags-Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland und Alice Weidel das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) durch ein sogetauftes "Meinungsfreiheitsgesetz" ersetzt wissen. Als dessen Qualität jedoch vielen juristischen Kommentatoren höchst zweifelhaft erschien, schwenkte die AfD im Bundestag in diesem Sinne um und beantragte dort im Dezember, das NetzDG ersatzlos zu streichen. [1]

Nachdem ein rassistischer Hetzkommentar ihrer stellvertretenden Vorsitzenden Beatrix von Storch von Twitter gesperrt worden war, richtete sich der geharnischte Protest der AfD nicht gegen Zensur als solche. So betonte der Abgeordnete Markus Frohmaier in der Bundestagsdebatte, seine Partei befürworte keineswegs rechtsfreie Räume im Internet. Sie habe nur stets gefordert, daß nicht Privatunternehmen, sondern Gerichte dafür zuständig seien. Als die Bundesregierung im August die Internetplattform indymedia linksunten verbot, feierte dies der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen unter Verweis darauf, daß er das bereits seit langem gefordert habe. Das Vorgehen gegen die "linksextremistische Plattform" sei längst überfällig gewesen und zeige, daß seine Partei Wirkung entfalte. [2]

Fiel die Reaktion der Linken auf das Verbot von indymedia linksunten erschreckend dürftig aus, als entziehe sich die Tragweite dieses Angriffs der an andere Schauplätze gefesselten Aufmerksamkeit, so galt das auch für die Abstimmung über das NetzDG im Parlament. Dort wurde der nur geringfügig entschärfte Entwurf am letzten regulären Sitzungstag des 18. Deutschen Bundestages, dem 30. Juni 2017, mit einer Mehrheit aus Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken und einer CSU-Abgeordneten bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Anwesend waren nur etwa 50 Parlamentarier, obgleich die Sitzung unmittelbar nach der Abstimmung über die Ehe für alle (623 Stimmen) stattfand. Das eklatante Mißverhältnis zwischen der aufgeregten Zensurdebatte in allen Medien und der spärlichen Präsenz der Abgeordneten an entscheidender Stelle bestätigte die technokratische Strategie des sozialdemokratischen Bundesjustizministers Heiko Maas, der den Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit seit 2015 gegen alle Einwände vorangetrieben und erfolgreich ins Ziel gebracht hatte.

Mit heißer Nadel zum Zweck gestrickt, vollendete Tatsachen zu schaffen, weist das nach einer Übergangsfrist seit 1. Januar 2018 geltende Gesetz derart viele handwerkliche Mängel auf, daß es eine Heerschar von Experten für unvereinbar mit dem Grundgesetz wie auch europäischem Recht hält. Sich an dieser vermeintlichen Fehlleistung aus dem Hause des Bundesjustizministers abzuarbeiten, schlägt viel Schaum, der im Jahresverlauf sogar zu Einwänden des Bundesverfassungsgerichts oder auf europäischer Ebene führen könnte. Daß das Netzwerkdurchsuchungsgesetz auf diesem Wege nicht nur nachgebessert, sondern vollständig ausgehebelt werden könnte, ist eher nicht zu erwarten. Bezeichnenderweise ist die vermeintlich massive Front aus Interessenverbänden, Bürgerrechtlern, Juristen, Datenschützern und Oppositionsparteien, die den im Frühjahr 2017 vorgestellten Gesetzesentwurf scharf kritisiert hatte, zumindest soweit aufgebrochen, daß der modifizierte, aber nicht grundsätzlich geänderte Entwurf im Sommer vom Bundestag gebilligt werden konnte.

Die Grünen waren aufgrund ihrer Enthaltung mit im Boot einer Zensur, wenn auch nicht genau in der von Maas vorgelegten Form. Dies bestätigte ihre Sprecherin Tabea Rößner am 12. Dezember bei der letzten Debatte über das NetzDG im Bundestag. Genauso wie der Staat die Erfüllung der Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten müsse, sei er verpflichtet, die sozialen Netzwerke in die Rechtsordnung des freiheitlichen Rechtsstaates einzubinden, argumentierte sie. Die Linkspartei hatte einen eigenen Gesetzesentwurf eingebracht und wenigstens gegen den Koalitionsentwurf gestimmt. Daß die Abgeordnete Anke Domscheidt-Berg in der Debatte die vorgelegte Version des NetzDG als "ineffektiv" kritisierte und gleich Verbesserungsvorschläge mitlieferte, mochte ihrer Kompetenz als IT-Expertin geschuldet sein. Aus einer Partei linken Namens würde man sich aber doch etwas anderes als ein verbessertes Zensurgesetz wie insbesondere mehr Instinkt dafür wünschen, daß die Bundesregierung zu einem Sturm bläst, der weit mehr als die Bastionen von Facebook und Konsorten schleifen soll.


Fußnoten:

[1] https://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-Gesetz-NetzDG-macht-Soziale-Netze-zu-Richtern-ueber-Hate-Speech-3929110.html

[2] https://www.wsws.org/de/articles/2018/01/03/netz-j03.html

4. Januar 2018


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang